Wer schon mal beim Parookaville-Festival in Weeze (Kreis Kleve, NRW) war, kennt das Ritual: Erst feiern, dann zur „Bank of Parookaville“, um sich mit bunten Tokens einzudecken. Die kleinen Plastikmünzen waren bislang das einzig gültige Zahlungsmittel auf dem Gelände – und sorgten bei manchen Besuchern für Verwirrung, bei anderen für Frust.
Denn wer am Ende zu viele Token übrig hatte, konnte sie nur bis zu einem Betrag von 50 Euro und ausschließlich während des Festivals zurückgeben. Diese Praxis war dem Verbraucherschutzverband ein Dorn im Auge – er zog vor Gericht und warf den Veranstaltern ein unfaires Bezahlsystem vor.
Parookaville: Verbraucherschutzverband urteilt scharf – Bezahlsystem ist unzulässig
Die Verbraucherschützer zogen gegen die Festivalmacher vor das Oberlandesgericht Düsseldorf – mit dem Vorwurf, die Rückgabe-Regeln seien verbraucherunfreundlich und unzulässig. Sie forderten eine Änderung: Mehr Rückgabe, weniger Einschränkungen. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen – schließlich nutzen viele Großevents ähnliche Bezahlsysteme.
Doch nun das Urteil: Die Richter entschieden zugunsten von Parookaville. Die Begründung war, dass das Festival eine in sich abgeschlossene Veranstaltung ist – vergleichbar mit Volksfesten, bei denen Wertmarken ebenfalls nur während des Events gültig sind. Eine rückwirkende Erstattung?
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Laut Gericht ein zu großer Aufwand – sowohl für die Veranstalter als auch für die Gäste. Außerdem verwiesen die Parookaville-Macher laut „NRZ“ darauf, dass im Schnitt ohnehin kaum jemand mehr als 35 Euro zurücktauschen würde. Die Festivalmacher waren erleichtert. Kein Wunder, denn ein gegenteiliges Urteil hätte sie hart getroffen.
Trotzdem betont das Festival Parookaville 2025 (18. – 20. Juli), dass das Token-System – unabhängig vom Gerichtsurteil – abgeschafft wird. Stattdessen können sich die Fans Guthaben auf ihr Armband laden und damit „cashless“ bezahlen. „Man wird es bei uns kostenlos aufladen und Guthaben auch ohne Kosten zurückbuchen können“, betont Pressesprecher Philip Christmann gegenüber der „Rheinische Post“.
Urteil noch nicht rechtskräftig: Revision möglich
Auch eine Verbraucherschützerin vom Bundesverband nimmt dazu Stellung: „Wir haben uns natürlich eine andere Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf erhofft. Denn aus unserer Sicht ist die Klausel mit den einschränkenden Regelungen über den Rücktausch für Token nicht verbraucherfreundlich. Wir werden jetzt prüfen, ob wir Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.“
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Somit wird klar: Obwohl Parookaville beim Oberlandesgericht zunächst obsiegt hat, sollte man nicht zu früh jubeln. Denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.