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NRW: DIESER Lotto-Betrug kann dich mehrere hundert Euro kosten

Bürger in NRW müssen hier besonders vorsichtig sein. Eine Lotto-Betrugsmasche macht aktuell die Runde, die ganz schön teuer werden kann.

Lotto-Betrugsmasche in NRW
© IMAGO / McPHOTO/Pilsak

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In letzter Zeit machen immer mehr Betrugsmaschen die Runde. Ob Paypal, Sparkasse oder gefälschte SMS: Fast überall in NRW wird derzeit vor Betrügern gewarnt. Jetzt gibt es auch noch eine Lotto-Abzocke, die richtig teuer werden kann.

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Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor Mahnschreiben mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Anwaltskanzleien. Darin werden Bürger aufgefordert, einen bestimmten Geldbetrag zu überweisen. Doch Vorsicht: Es handelt sich um einen Fake-Brief.

Bürger aus NRW aufgepasst: „Vorgerichtliche Mahnung“

Die Verbraucherzentrale warnt vor einer neuen Masche, die es in sich hat. Fake-Anwaltskanzleien verschicken hierbei Mahnschreiben an Bürger aus NRW mit einem verdächtigen Betreff. „Vorgerichtliche Mahnung“ lautet dieser. In dem betrügerischen Schreiben werden die Empfänger aufgefordert, mehrere hundert Euro per Lastschrift oder Überweisung zu zahlen. Fiktive Anwaltskanzleien wie Schmidt und Kollegen aus München fordern damit Gebühren für angebliche Gewinnspielanmeldungen ein.


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Rund 390 Euro werden in dem Brief gefordert. „Betroffene haben sich angeblich telefonisch für einen Dienstleistungsvertrag, zum Beispiel der „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49″ angemeldet“, schreibt die Verbraucherzentrale NRW. In dem Brief lautet der Wortlaut: „Sie haben der kostenpflichtigen Dienstleistung mit Ihren persönlichen Daten zugestimmt und den Betrag für die Dienstleistung unseres Mandanten bis heute nicht beglichen.“

„Unberechtigte Forderungen nicht […] bezahlen“

An das Schreiben beigefügt ist ein Kündigungsformular mit SEPA-Lastschriftmandat. Die Verbraucherzentralen raten, solche unseriöse und unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen. „Die Absender drohen damit, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher oder Pfändung der Bezüge einzuleiten“. Davon solle man sich aber nicht einschüchtern lassen und das Geld auf keinen Fall überweisen!


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Bürger aus NRW sollten unbedingt erkennen, dass ein solches Schreiben nicht echt ist. Dies kann man in der Regel an der im Schreiben angegebenen Adresse erkennen. Sucht man diese im Internet, tauchen meist die ersten Ungereimtheiten auf. So ist zum Beispiel bei dem Schreiben der Rechtsanwälte Schmidt und Kollegen eine falsche Adresse angegeben. Auch unter der angegebenen Telefonnummer kommt man nicht durch, sondern erhält die Auskunft, dass eine Mailbox geschaltet sei und man lediglich eine Nachricht hinterlassen könne.

Im Zweifelsfall können Bürger aus NRW solche Forderungen mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale kostenlos überprüfen lassen. So kann man herausfinden, ob diese gerechtfertigt sind.