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NRW: Ehemalige Obdachlose muss wegen Lappalie hinter Gittern – „Kann doch nicht sein, dass man dafür ins Gefängnis muss“

In NRW erschüttert ein Gerichtsurteil die Menschen. Einer ehemaligen Obdachlosen droht wegen einer vermeintlichen Nichtigkeit der Knast.

© IMAGO / Robert Poorten

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In NRW scheint die Polizei alle Hände voll zu tun zu haben.

Ein Gerichtsurteil herrscht in NRW für dicke Luft! Im Zentrum der Aufregung steht eine ehemalige Obdachlose, die wegen einer vermeintlichen Nichtigkeit hinter Gitter soll.

Die Betroffene kann es kaum fassen. Ein Anwalt und eine Gemeinnützige Organisation unterstützen die ehemalige Obdachlose aus NRW vor Gericht.

NRW: Ehemaliger Obdachlosen droht Haft

Einer Frau aus Düsseldorf drohen mehrere Monate Haft. Die ehemalige Obdachlose macht sich regelmäßig auf den Weg zum Methadonprogramm. Laut „RP Online“ habe die Düsseldorferin zwar mittlerweile eine eigene Wohnung, trotzdem fehle ihr das Geld für ein Monatsticket.

Wegen ihrer früheren Heroinsucht ist sie auf das Medikament angewiesen. Deswegen sah sie sich dazu gezwungen die Wege ohne Fahrticket zurückzulegen. Am Freitag, 4. November, wurde ihr diese Not allerdings zum Verhängnis.

Am Bahnhof Benrath warteten Beamte auf die Düsseldorferin und nahmen diese fest. Das Gerichtsurteil wirkt wie ein Paukenschlag. Weil sie elf Mal ohne Ticket erwischt wurde, drohen insgesamt eineinhalb Jahre Gefängnis. Ein Jahr davon wurde zur Bewährung ausgesetzt.

„Es kann doch nicht sein, dass man dafür ins Gefängnis muss“, findet das Straßenmagazin „Fiftyfifty“. Die gemeinnützige Organisation unterstützt Obdachlose. Auch die Betroffene ist engagiert sich dort.  

NRW: Gericht muss Gnadengesuch zustimmen

„Jeder Tag in NRW in Haft kostet den Staat 178,91 Euro. Die Haft wird weder ihre Sucht heilen noch ihre Armut beenden“, betont ein Sprecher von „Fiftyfifty“. Gemeinsam mit einem Anwalt wurde ein Gnadengesuch erstellt. Bis Montag habe das Düsseldorfer Gericht Zeit, um diesen zuzustimmen.


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„RP Online“ zufolge sorge sich die Frau am meisten um ihre Wohnung und ihren Hund. Beide würden allerdings betreut werden, auch wenn die ehemalige Obdachlose die Haft antreten muss.