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Münster: Kinderpornos in Polizei-Chats? Krasse Vorwürfe gegen SEK-Beamte

Münster: Schwere Vorwürfe gegen mehrere SEK-Beamte! In einem Chat sollen kinderpornografische Inhalte verschickt worden sein.

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© IMAGO / Fotostand

So entsteht ein Phantombild

Ingo von Westphal ist Phantombildzeichner. Uns hat er erklärt, wie ein Phantombild entsteht.

Schwere Vorwürfe gegen mehrere SEK-Beamte! Gegen acht Polizisten aus Münster wurde bereits wegen rechtsextremen Chat-Inhalten ermittelt – jetzt sind 16 Beamte aus NRW im Visier der Ermittler. Und zu den Anschuldigungen ist nun auch noch der Verdacht auf Kinderpornografie hinzugekommen.

Das geht aus einem Bericht an den Innenausschuss des Landtages hervor, der am Mittwoch (16. November) veröffentlicht wurde. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) erfuhr, soll es sich um fünf kinderpornografische Dateien handeln, die in den Chats geteilt wurden. Die Abbildungen haben die Beamten aus Münster jedoch nicht selbst angefertigt.

Münster: Kinderporno-Vorwurf gegen SEK-Beamte und Polizisten

Die Dateien sollen bereits im Internet kursiert haben, bevor die SEK-Beamten sie in ihrem Chat geteilt hatten. Man gehe nicht von einer akuten Gefährdung von Kindern und Jugendlichen aus. Daher wird den Beschuldigten zurzeit nur der Besitz von kinderpornografischem Material vorgeworfen – nicht jedoch die Verbreitung.

Die acht neuen Beschuldigten sollen bei der Polizei in Münster, Dortmund, Steinfurt und beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) arbeiten. Sie alle sollen die betroffenen Dateien empfangen haben – abgeschickt wurde so offenbar zwischen November 2017 und Mai 2018 aus dem Kreis der bereits beschuldigten SEK-Leute.

Münster: Sieben Beschuldigte arbeiten weiter beim SEK

Von den ursprünglich acht Beschuldigten wegen rechtsextremer Chat-Inhalte gehören sieben auch aktuell noch zum SEK Münster. Ein SEK-Beamter hatte mutmaßlich rechtsextremistische und gewaltverherrlichende Inhalte über einen Messengerdienst mit einem Bundeswehrsoldaten privat ausgetauscht. Letztlich blieb das ohne Folgen, weil die Äußerungen nicht öffentlich waren.


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Was die mutmaßlich kinderpornografischen Bilder angeht, hat es erst im vergangenen Jahr eine Verschärfung des Strafrechts gegeben. Demnach ist es inzwischen ein Verbrechen, wenn man ein solches Bild besitzt, weil man es zum Beispiel in einem Gruppenchat zugeschickt bekommen hat. Die betroffenen Bilder wurden vor der Gesetzesverschärfung verschickt beziehungsweise empfangen. (at, mit dpa)