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Maskenpflicht in NRW: Experten fordern Ende in Arztpraxen – Mediziner mit überraschendem Statement

Kommt bald das Ende der Maskenpflicht? Das jedenfalls wird von einigen Experten gefordert. Wir haben nachgefragt, was Mediziner aus NRW davon halten.

© IMAGO / Westend61

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Die Maskenpflicht in NRW ist so gut wie Geschichte. Nachdem sie in Geschäften, Innenräumen und Co. schon vor einer Weile abgeschafft wurde, wird sie auch ab Februar 2023 flächendeckend im Nah- und Fernverkehr nicht mehr durchgesetzt. Experten fordern jetzt: Auch in Arztpraxen soll damit Schluss sein. Doch wie sehen das die Praxis-Ärzte selbst?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die bundesweite Aufhebung der Maskenpflicht in den Arztpraxen gefordert. Davon ist natürlich auch NRW betroffen. KBV-Chef Andreas Gassen sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), er halte es für „folgerichtig, die Maskenpflicht in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen aufzuheben, wie das Bayern nun angekündigt hat“. Seine Empfehlung: Die anderen Bundesländer sollen sich diesem Schritt anschließen.

Maskenpflicht in NRW: Auch Hausärzteverband fordert das Aus

„Die pandemische Lage ist vorbei“, sagte Gassen. So sei die Krankheitslast durch Corona und Grippe geringer geworden. Zu dem würden „nicht in allen Praxen Hochrisikopatienten behandelt“. Es sollte „generell den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen überlassen werden, ob sie das Tragen von Masken in ihren Praxen verpflichtend machen wollen“, sagte Gassen. Auch der Deutsche Hausärzteverband verlangte das Aus der Maskenpflicht.

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Und wie stehen Mediziner in NRW zu der Aufhebung der Maskenpflicht in Arzt-Praxen? DER WESTEN hat bei zwei Ärzten nachgefragt – und durchaus überraschende Antworten bekommen. Sie schlagen nicht wie erwartet Alarm, sondern befürworten die Aufhebung der Maskenpflicht.

Maskenpflicht in NRW: Händeschütteln schon längst abgeschafft

 „Ich würde eine Aufhebung der Maskenpflicht in Arztpraxen ab dem 1. April 2023 befürworten. Patienten mit Infektionen der oberen Atemwege sollte das Tragen eines Mund-Nasenschutzes in Innenräumen empfohlen werden. Ich selber würde mir vorbehalten, selbst eine FFP2-Maske bei der Untersuchung von infektiösen Patienten zu tragen“, erklärte Dr. med. Christoph Haremsa, HNO-Arzt aus Duisburg.

Auch Praxisinhaber Dr. Stephan Becker aus Oberhausen kann den KBV-Vorschlag nachvollziehen: „In unserer Praxis würde ich aber den Mitarbeiterinnen frei stellen, dennoch eine medizinische Maske (oder wenn gewünscht FFP2) zu tragen. Denn wir schützen uns damit selbst, nicht allein vor Corona.“ Das Händeschütteln habe er in seiner Praxis schon viele Jahre vor 2020 aus hygienischen Gründen eingestellt.


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Dr. Becker gehe aber davon aus, dass es beim Wegfall von Masken wieder mehr Infektionen gebe – nicht nur mit Corona. Eine Pflicht lehne er aber ab. Empfehlungen werde es ohnehin weiterhin geben.