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Hund in NRW: Halter verwirrt – gibt es DAFÜR eine Strafe?

Hund in NRW: Über diese Regel wissen die Wenigsten Bescheid. Doch mindestens in einer Stadt gilt sie schon länger.

Hund liegt auf der Straße neben seinem Herrchen
© IMAGO / Müller-Stauffenberg

Das muss ein Blindenhund alles können

Das muss ein Blindenhund alles können

Für Hund, Halter und Co. gelten in NRW strikte Regeln. In unterschiedlichen Städten gibt es verschiedene Verbote, die bei Nichtbeachtung mit teils enormen Strafen geahndet werden. Besser ist es, wenn jeder Halter darüber Bescheid weiß.

In einer Stadt in NRW herrscht allerdings bei einem Thema offenkundig Unklarheit unter den Hunde-Haltern. So droht in Moers nun jedem ein sattes Bußgeld, der die Regel nicht beachtet.

In NRW-Stadt: Hund darf HIER nicht mit

Die Stadt Moers stellt ganz klare Vorschriften an Vierbeiner und ihre Besitzer. So müssen die Tiere in Fußgängerzonen, auf Straßen, Friedhöfen, in Parks, öffentlichen Gebäude und Schulen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen und Menschenansammlungen stets an der Leine geführt werden. Für als „gefährlich“ geltende Tiere besteht zudem eine Pflicht zum Tragen eines Maulkorbes.

Darüber hinaus ist jeder Halter verpflichtet, den Kot seines Tieres auf Verkehrsflächen und öffentlich zugänglichen Anlagen zu entfernen. Genau das bietet vielen Anwohnern immer wieder Anlass zur Diskussion, da sich einige nicht daran halten. Bei einer Regel ist es jedoch anders. Denn hiervon wissen zahlreiche Besitzer gar nichts.

In einer Facebook-Gruppe stellt ein Nutzer nach einer Begegnung auf dem Wochenmarkt nun eine zentrale Frage. Und zwar wurde er von einem Marktmitarbeiter darauf hingewiesen, dass Hunde auf dem Markt verboten seien. Ob das so stimmt, möchte er nun wissen. Und tatsächlich gibt es dazu einen Absatz in der Satzung der Stadt.

Hund in Moers: DAS gilt auf Wochenmärkten

„Laut der Satzung über die Teilnahme an Wochenmärkten in der Stadt Moers (Marktordnung) ist es gem. § 6 Nr. 5 verboten, Tiere auf die Veranstaltungsflächen zu verbringen“, heißt es auf der Stadt-Webseite. „Dies bedeutet, dass auf die städtischen Wochenmärkte keine Hunde mitgeführt werden dürfen!“, macht Moers deutlich.


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Mit dieser Maßnahme steht die Stadt allerdings längst nicht alleine da. Auch in Essen dürfen Besitzer keine Tiere mit auf die Wochenmärkte bringen, außer es handelt sich dabei um Blindenhunde. Mehr Regeln für Tierfreunde in Moers kannst du auf der Stadt-Webseite nachlesen.