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Rente: Herzerkrankung, Diabetes und Bluthochdruck – reicht das alles nicht, um Erwerbsminderung zu bekommen?

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, wird unterstützt. Doch was muss für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sein?

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, wird unterstützt. Doch was muss für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sein?
© IMAGO / Rolf Kremming

Was Sie über die Erwerbsminderungsrente wissen müssen

Welche Kriterien erfüllt werden müssen, um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten, erfahren Sie in diesem Video.

Herz kaputt, Knie kaputt, Rücken kaputt – aber für die Rente noch zu fit? Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen. Wer noch einige Stunden täglich arbeiten kann, kann sein Einkommen mit einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergänzen.

Doch wie sind diese gesundheitlichen Gründe genau definiert? Aktuell geht ein Tweet viral, schon über 350.000 Menschen haben ihn gelesen. Darin zu sehen ist das Foto eines angeblichen Briefes der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Obwohl einem Betroffen attestiert wird, jede Menge körperliche Gebrechen zu haben, wird sein Antrag auf Erwerbsminderung abgelehnt. Dabei ist die Liste der Erkrankungen lang: Verschleiß der Wirbelsäure und der Hüftgelenke, Herzerkrankung und Herzrhythmusstörung, Diabetes und Bluthochdruck und Übergewicht.” Doch wie der ablehnende Bescheid zeigt, reicht das alles offenbar noch nicht, um Erwerbsminderungsrente zu bekommen.

Unsere Redaktion hat bei der Rentenversicherung nachgehakt. Ist der abgebildete Brief auf Twitter denn überhaupt echt? Die DRV kann das nicht verifizieren, also nicht sicher bestätigten. Wir haben dann nachgebohrt, wie dick die Krankenakte sein müsste, um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben.

Rente: Auch Vielzahl an Krankheiten reicht nicht immer für Erwerbsminderung

Um überhaupt eine Erwerbsminderungsrente beziehen zu können, darf die Regelaltersgrenze für die reguläre Altersgrenze noch nicht erreicht sein. Grundsätzlich gilt: Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält man, wenn man „wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten“ kann.

Der Weg zum erhofften Bescheid ist lang. „Diese medizinischen Voraussetzungen werden anhand von Befundberichten der behandelnden Ärzte und auch Gutachten von entsprechenden Fachärzten geprüft“, teilt die DRV auf Anfrage mit. Abschließend werde ein ärztliches Votum getroffen. Dabei werde geprüft, ob und in welchem Maße sich die Erkrankungen auf die Erwerbsfähigkeit des Versicherten auswirken.

Doch wie viele Krankheiten braucht man wirklich? „Auch wenn eine Vielzahl an gesundheitlichen Einschränkungen vorliegt, ist dies nicht zwangsläufig ein Indiz für eine mindestens teilweise eingeschränkte Erwerbsfähigkeit“, teilt die Rentenversicherung mit.

Das heißt: Auch wenn der Brief auf Twitter authentisch sein sollte und eine Menge an Krankheiten vorliegen, heißt das allein noch nichts. Die Schwere ist für den Anspruch entscheidend – nicht die Summe der Erkrankungen.

Diese Voraussetzungen musst du erfüllen

Neben diesen medizinischen Voraussetzungen müssen auch einige versicherungsrechtliche erfüllt sein. So muss man:

  • mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein
  • in diesem Zeitraum mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben
  • vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllen (60 Kalendermonate mit Beitragszeiten)

Generell spielen bei der Wartezeit verschiedene Zeiten und Beiträge eine Rolle. Zum Beispiel:

  • Pflichtbeiträge (zusammen mit Arbeitgeber oder als Selbstständiger)
  • Unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld und Arbeitslosengeld
  • Freiwillige Beiträge
  • Kindererziehungszeiten
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
  • Zeiten aus Minijob
  • Zeiten aus einem Rentensplitting

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Allerdings gibt es auch Ausnahmen für die Wartezeit. Wer beispielsweise durch einen Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit, eine Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung oder politische Haft voll oder teilweise erwerbsgemindert ist, muss diese fünf Jahre nicht vorweisen. Wie die DRV weiter mitteilt, komme vor der Rente allerdings zunächst die Reha.

Erst, wenn die Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische und eine berufliche Rehabilitation nicht verbessert werden kann, beurteilt die Rentenversicherung, wie viel derjenige noch arbeiten kann – und ob ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht.