Wer ins Arbeitsleben startet, dem scheint die Rente in weiter Ferne. Wenig junge Menschen der „Gen Z“ denken während der ersten, aufregenden Berufserfahrung schon an die Altersvorsorge. Das ist ein fataler Fehler, denn Altersarmut ist auch in Deutschland kein seltenes Phänomen und betrifft längst nicht nur Menschen, die wenig verdienen. Da tröstet es doch, wenn man hört, dass auch das Studium schon in die Rente einbezogen wird und das ganz ohne Arbeit. Stimmt das?
Dazu interessant: ++Unser Renten-System benachteiligt Frauen – wie sie sich vor Altersarmut schützen können++
Die vereinfachte Antwort: Ja. Wenn man einige Dinge beachtet. Die deutsche Rentenversicherung teilt unserer Redaktion auf Anfrage mit: „Zeiten der Schule, Fachschule oder des Studiums werden ab dem 17. Lebensjahr für maximal 8 Jahre für die spätere Rente als sogenannte beitragsfreie Zeiten berücksichtigt.“
So sicherst du dir die Altersvorsorge schon während des Studiums
Das bedeutet, dass durch diese Phasen die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt wird. Das ist notwendig, wenn man die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte (ab dem 63. Lebensjahr) in Anspruch nehmen will.
Gen Z sollte lesen: ++Schluss mit dem Generationenkrieg: Der Boomer-Soli wird die Rente retten++
Katja Braubach, Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung, erklärt: „Für Fachschulzeiten können zusätzlich Entgeltpunkte, also Rentenpunkte, erworben werden, die die spätere Rente erhöhen. Für bis zu 36 Monate dieser Zeit wird ein Durchschnitt der eigenen Entgeltpunkte ermittelt. Dieser wird zu 75 Prozent, aber maximal 0,75 Entgeltpunkte, für diese Zeit zugrunde gelegt.“ Das gelte nicht für Schul- und Hochschulzeiten.
„Der Besuch einer Schule, Fachschule oder Hochschule muss im Rahmen einer Kontenklärung oder spätestens zum Rentenantrag mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Geeignete Unterlagen sind beispielsweise: Zeugnisse, Nachweise über die Dauer des Studiums durch Immatrikulationsbescheinigungen und der Abschluss des Studiums durch Diplom, Bachelor oder ähnliches.“
Die Rente allein reicht nicht!
Wer neben dem Studium einen Werkstudierendenjob hat, profitiert später auch in der Rente davon. Auch wenn er nur wenig arbeitet. Braubach dazu: „Während eines Werkstudentenjobs besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die während dieser Zeit gezahlten Beiträge werden für die spätere Rente berücksichtigt.“
Mehr spannende Artikel:
Außerdem erinnert Braubach: „In Deutschland basiert die Altersvorsorge seit nunmehr circa 25 Jahren auf dem 3-Säulen-Modell.“ Zwar sei die gesetzliche Rente für die meisten Menschen die wichtigste Form der Altersvorsorge, ein „auskömmliches Leben im Alter“ sei aber nur dann möglich, wenn auch die anderen beiden Säulen genutzt würden. Also betriebliche Renten und private Altersvorsorge wie beispielsweise Geldanlagen. Gen Z sollte also bereits jetzt darüber nachdenken, wie sie sich für ihr Alter wappnen möchte.