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Rente: Staat benachteiligt Millionen Rentner – „Werden anders behandelt“

Nach dem Arbeitsleben kommt der Ruhestand. Doch Rente ist nicht gleich Rente. Diese Berufsgruppe wird durch ein bestimmtes Gesetz benachteiligt.

Nach dem Arbeitsleben kommt der Ruhestand. Doch Rente ist nicht gleich Rente. Diese Berufsgruppe wird durch ein bestimmtes Gesetz benachteiligt.
© IMAGO / Michael Gstettenbauer

Steuern, Geld und Co.: Drei Renten-Irrtümer im Überblick

Wer in Rente gehen möchte, muss dabei einige Sachen beachten. Es haben sich im Laufe der Zeit viele Renten-Mythen eingeschlichen. Diese drei Irrtümer sollten Rentner kennen:

Auch Menschen in Rente sind von steigenden Preisen von Lebensmitteln und Energie betroffen. Durch die Inflation brauchen viele Rentner oft alles, was die Rentenbeiträge hergeben. In diesem Jahr soll zumindest eine Renten-Erhöhung folgen.

Aber: Ein bestimmtes Gesetz benachteiligt Millionen Rentner. Vor allem diese Berufsgruppe ist davon betroffen.

Rente: Zusatz im Gesetz bringt keine Erhöhung

Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten zusätzlich zu ihrer Rente eine sogenannte Betriebsrente – eine staatlich geförderte Zusatzrente. Klingt zunächst positiv: Die Betriebsrente soll das ausgleichen, was pensionierte Beamte mehr bekommen, berichtete „t-online“.

Doch das Problem ist, dass die Betriebsrente seit 2002 nicht mehr angestiegen ist – im Gegensatz zur Pension. Die Erhöhung der Betriebsrente ist im Betriebsrentengesetz geregelt, so steht im Paragraf 16:

  • „Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen“ und dann gegebenenfalls zu erhöhen

Aber:

  • „Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um wenigstens eins vom Hundert anzupassen“

Durch den letzten Zusatz gilt für die Betriebsrente, dass es keine weitere Erhöhung mehr gebe, wenn sie um ein Prozent erhöht wurde. Der ergänzte Absatz im Paragraf 16 des Betriebsrentengesetzes sollte eigentlich nur für jene Unternehmen gelten, die noch Pensionskassen betreiben. Der Bundestagsabgeordnete und Chef der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, Axel Knoerig (CDU), kritisiert: „Ein Prozent jährliche Anpassung als Minimum reicht nicht.“

Rente: Zwei Millionen Menschen betroffen

Laut „t-online“ sind rund 1,4 Millionen Menschen, die im öffentlichen Dienst angestellt waren, sowie weitere 600.000 Menschen, die noch alte Betriebsrenten aus Pensionskassen bekommen, davon betroffen. Verantwortlich dafür ist nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch die Gewerkschaft Verdi – diese handelte den zusätzlichen Absatz im Paragraf 16 mit aus, der auch für Betriebsrenten-Empfänger gilt. Beamte hingegen haben in den vergangenen Jahren deutlich mehr Pensionserhöhungen erhalten.

Vor allem Frauen seien aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung davon noch mehr betroffen – häufig verdienten diese auch im Berufsleben schon weniger. Bernd Mathies, Fachanwalt für Rentenrecht, kritisiert, dass rund zwei Millionen Betriebsrentner diskriminiert werden, „weil sie anders behandelt werden als Beamte.“ Seine Kritik zielt vor allem auf Politik und Gewerkschaft, da diese die Problematik bewusst vorangetrieben hätten.

Rente: „Die, die länger leben, müssten profitieren“

Bislang hat Verdi seit 2003 keinen Versuch unternommen, die Betriebsrente denen der Pensionäre gleichzustellen. Die Begründung: Mit einer höheren Steigerung würden vor allem „die später Sterbenden“ profitieren, weil im System nur ein gleichbleibender Betrag vorhanden sei, so die Gewerkschaft in einem privaten Schreiben.


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Der Fachanwalt für Rentenrecht übt Kritik: „Die, die länger leben, haben ja auch mit den steigenden Kosten durch die Inflation zu tun.“ Es sei also nur logisch, dass sie profitieren müssten.