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Mindestlohn: Lücke im Gesetz fliegt plötzlich auf – wieso erst jetzt?

Viele unter 18-Jährige arbeiten hart und erhalten dafür nicht mal den gesetzlichen Mindestlohn, prangert SPD-Generalsekretär Kühnert an.

Minderjährige profitieren nicht vom Mindestlohn- sie arbeiten oft für weniger.
© IMAGO/Christian Ohde

Praktikum: Wann greift der Mindestlohn?

So verhält sich die Vergütung und der Mindestlohn bei einem Praktikum.

Egal, ob in den Ferien oder neben der Schule: Viele unter 18-Jährige haben kleinere Gelegenheitsjobs und werden dafür oft unfair bezahlt. Denn Minderjährige werden nicht durch den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn geschützt. Ein Problem, das der SPD nun endlich bewusst zu werden scheint.

Mindestlohn: Gleiche Arbeit, gleiche Löhne? Fehlanzeige

Nachhilfe, Rasenmähen und mit dem Hund Gassi gehen sind wohl die bekanntesten Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, um sich das Taschengeld aufzubessern. Doch auch in der Gastronomie, in der Kinderbetreuung und in Werkstätten nehmen die unter 18-Jährigen Jobs an. Harte Arbeit, die nicht immer fair entlohnt wird. Die gesetzlich vorgegebene Lohnuntergrenze bezieht sich nämlich nicht auf Minderjährige.

Ein Zustand der geändert werden muss, findet Kevin Kühnert, Generalsekretär der SPD. Er sagte den „Stuttgarter Nachrichten“, dass der Mindestlohn eine Frage des Respekts für die geleistete Arbeit sei.

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Bereits für die Einführung des allgemein gesetzlichen Mindestlohns 2015 hatte sich die SPD eingesetzt, wie eine Sprecherin gegenüber unserer Redaktion mitteilte: „Der Mindestlohn hat seit seiner Einführung das Leben von vielen Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbessert. Er schützt vor unangemessen niedrigen Löhnen und sorgt für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen.“

Mindestlohn: „Eine Frage des Respekts“

Wieso damals nicht bereits alle Arbeitenden und nicht nur die über 18-Jährigen berücksichtigt wurden, erklärt die SPD mit Kompromissen, die man habe eingehen müssen.
„Gerne erinnern wir daran, dass wir die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2015 in der Großen Koalition gegen Widerstände von CDU und CSU durchgesetzt haben“ so die Sprecherin dazu.

Die Frage, ob es einen Anlass gäbe, gerade jetzt die Ausweitung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn auf die unter 18-Jährigen zu fordern, verneinte die Sprecherin. „Als Partei kämpfen wir jenseits von Regierungskonstellationen und unabhängig von Anlässen stets für unsere Standpunkte. Es ist eine Frage des Respekts, dass man für seine Arbeit fair entlohnt wird und davon leben kann. Dabei darf der Lohnzettel bei gleicher Arbeit keine Unterscheidung nach Alter oder Lebensumständen machen.“


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Es bleibt abzuwarten, ob die SPD sich der Rechte der Jüngsten auf dem Arbeitsmarkt annimmt – denn obwohl ein Großteil der Jobs von Minderjährigen sicherlich nicht angemeldet ist, so ist doch die Gewissheit darüber, was ihnen zusteht, eine Orientierung für sie.

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