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Kindergeld: Bis zu 229 Euro extra – aber viele verpennen DIESEN Zuschlag

Vielen ist das Kindergeld oft nur eine kleine Hilfe. Doch es gibt einen Bonus, der pro Kind noch einmal bis zu 229 Euro im Monat obendrauf gewährt.

© IMAGO / Michael Gstettenbauer

Kindergelderhöhung 2023: So viel mehr bekommen Familien

Mit dem dritten Entlastungspaket will die Bundesregierung Familien weiter zusätzlich unterstützen und hebt die Sätze für das Kindergeld an. Wie viel mehr Eltern ab Januar 2023 bekommen, erfahrt ihr hier.

Durch die steigende Inflation und die hohen Energiepreise kommen viele Familien an ihre Grenzen. Oft ist dabei das Kindergeld nur ein geringer Trost. Doch es gibt einen Bonus, den viele nicht vor Augen haben.

Denn der Kinderzuschlag gewährt eine zusätzliche Finanzspritze zum Kindergeld. Damit bekommst du pro Kind noch einmal bis zu 229 Euro im Monat obendrauf! Wie du an den Zuschlag kommst, erfährst du hier.

Kindergeld: Wer bekommt den Extra-Bonus?

Schon seit 2005 gibt es den Kinderzuschlag im Zuge der Hartz-IV-Reform. Trotzdem wissen zu wenige Anspruchsberechtigte davon. Der Bonus ist gedacht für Familien bzw. alleinerziehende Eltern, bei denen das Familieneinkommen nicht für alle ausreicht. Das trifft zu, wenn das monatliche Bruttoeinkommen der Empfänger die Mindesteinkommensgrenze erreicht oder unterschreitet.

Dieses wird auf Basis des Bruttoeinkommens festgelegt. Doch auch Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld werden eingerechnet. Wer mit einem erhöhten Heizkostenbescheid zu kämpfen hat, kann auch in die Berechtigung für den Kinderzuschlag reinrutschen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Kind nicht älter als 25 Jahre sein darf. Dazu sollte es im selben Haushalt leben und ledig sein.

Kindergeld: Wie beantrage ich den Zuschlag?

Eine Beantragung für den Zuschlag ist einfach. Sind die Vorgaben erfüllt, kann der Antrag auf Kinderzuschlag bequem online bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Danach erhält man einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid. Vorher sollte geprüft werden, in wie hoch der Anspruch auf den Kindergeldzuschuss ist. Doch diese Berechnung übernimmt nicht das Arbeitsamt. Dafür muss sich an die Familienkasse gewendet werden.


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Ein bisschen Zeit muss man sich für die Beantragung dennoch nehmen, wenn auf Anfrage Dokumente nachgereicht werden müssen. Wurden alle Anträge bewilligt, erfolgt sogar die Auszahlung des Kindergeldes mit dem Kinderzuschlag am selben Überweisungstag. Wann die Auszahlungstermine anstehen, kann man online einsehen.