Es gibt nun eine Corona-Sonderregelung für Hartz-4-Empfänger. Seit Montag sind die Corona-Bürgertests nicht mehr kostenfrei. Eine Ausnahme gilt aber für die Bezieher von Arbeitslosengeld II.
Wobei diese Ausnahmeregelung für Leistungsempfänger von Hartz 4 nur in Berlin gilt. Die Begründung ist recht naheliegend.
Hartz 4: Empfänger bekommen Corona-Sonderbehandlung – „12 oder 15 Euro sind sehr viel“
Der Berliner Senat hat beschlossen, dass Bezieher von Sozialleistungen weiterhin kostenlos einen Corona-Test machen dürfen. Gesundheitsstaatssekretär Martin Matz (SPD) begründete dieses Angebot im rbb-Inforadio damit, „weil es Personenkreise gibt, für die 12 oder 15 Euro sehr viel sind“.
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Mehr zu Hartz 4:
- Hartz 4 heißt eigentlich Arbeitslosengeld II
- Es existiert seit dem 1. Januar 2005
- Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
- Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein würdevolles Leben zu führen
- Allerdings kann die Leistung durch Sanktionen gekürzt werden
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Corona-Ausnahme für Bezieher von Hartz 4 – auch Obdachlose sollen Sonderregel erhalten
Darüber hinaus fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW), dass auch Obdachlose weiterhin in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe kostenlos auf das Coronavirus getestet werden können. Sie seien „aufgrund ihrer Lebensumstände nicht immer in der Lage, eine Impfung nachzuweisen oder Ausweispapiere vorzulegen“, sagte BAGW-Vorsitzende Susanne Hahmann.
Der Bund hat bis Mitte September rund 5,2 Milliarden Euro für kostenfreie Corona-Bürgertests ausgegeben, berichtet die „Rheinischen Post“ mit Verweis auf Angaben aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Jens Spahn verteidigt Aus für kostenfreie Corona-Bürgertests für alle
Seit Montag sind die Tests nicht mehr für alle Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Es gelten Ausnahmen, unter anderem für alle Gruppen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen und dies nachweisen können, oder für die noch kein Impfstoff zur Verfügung steht. So will die Politik den Druck auf Ungeimpfte erhöhen, sich impfen zu lassen.
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Zu den Ausnahmen gehören auch Kinder unter 12 Jahren. Bis zum Jahresende gibt es übergangsweise auch für 12- bis 17-Jährige und Schwangere weiterhin kostenlose Bürgertests.
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Das Bundesgesundheitsministerium hat das Auslaufen der kostenlosen Bürgertests für die meisten Menschen verteidigt. Jeder habe die Möglichkeit gehabt, sich impfen zu lassen. Man könne nun nicht mehr erwarten, dass Bürgertests auf Kosten der Allgemeinheit angeboten würden, sagte eine Sprecherin. Gesundheitsminister Jens Spahn sprach am Wochenende von „Fairness vor dem Steuerzahler“.
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