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Hamas-Unterstützer feiern in Berlin: Fliegen sie jetzt achtkantig aus Deutschland raus?

Die Bilder des Terrors in Israels gehen um die Welt. Derweil feiern radikale Araber in Berlin die Hamas. Hat das nun Konsequenzen?

Anti-Israel-Demo der Hamas-Freunde in Berlin.
© imago images/Jürgen Held

Hamas-Kämpfer greifen Israel an - Netanjahu kündigt Vergeltung an

Bewaffnete Hamas-Kämpfer haben am Samstag das benachbarte Israel angegriffen. Zunächst begann die islamistische Hamas mit Raketenangriffen auf israelische Städte.

Als wären die Aufnahmen aus Israel nicht schon schrecklich genug, sorgten feiernde Anhänger der Hamas in Berlin-Neukölln am Samstag für Empörung. Zuerst verteilte eine islamistische Organisation aus Freude viele Süßigkeiten auf der Straße, danach jubelten rund 50 Menschen auf einer Anti-Israel-Demo an der Sonnenallee. Die Polizei ging dazwischen (Berlin-Live berichtete).

Angesichts des menschlichen Leids, das die Hamas-Terroristen in Israel auslösten (mehr dazu hier), sind die Solidaritätsbekundungen eine offene Provokation. Nicht wenige Menschen fragen daher: Muss sich das der deutsche Staat gefallen lassen, dass Migranten aus dem arabischem Raum so offen Sympathie für die Verbrecher zeigen? Ein Jurist hat dazu eine klare Position.

Fachanwalt warnt Hamas-Anhänger vor Ausweisung

Aus Sicht von Dr. Martin Manzel, Fachanwalt für Migrationsrecht, kann es durchaus ein Nachspiel für die Hamas-Fans geben. Auf LinkedIn gab der Jurist seine Einschätzung ab. Demnach seien dem deutschen Staat nicht die Hände gebunden. Das betrifft vor allem diejenigen Drittstaatenangehörigen von außerhalb der EU, die jetzt auf der Straße feierten. Beispielsweise Menschen aus dem Libanon oder auch Palästinenser.

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Da die Hamas in Deutschland seit Jahren als Terrororganisation gilt, könne es für diese Anhänger rechtliche Konsequenzen geben. Manzel schreibt: „Wer jetzt auf der Sonnenallee, im Internet oder anderswo seine Unterstützung für den Terror der Hamas bekundet, sollte sich über die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen vielleicht eine Sekunde Gedanken machen!“


Auszug aus § 54 des Aufenthaltsgesetz:

„Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Hiervon ist auszugehen, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat (…).“


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Abschiebung droht: „Das wird dann richtig unangenehm“

Konkret bezieht er sich auf zwei Paragrafen im Aufenthaltsgesetz. Die offene Hamas-Unterstützung werde „aller Wahrscheinlichkeit nach ein schweres Ausweisungsinteresse (…) begründen und sogar eine Titel-Erteilungssperre (…) zur Folge haben“. Das werde „dann richtig unangenehm“, so der Anwalt. „Und auch mit der Einbürgerung dürfte es nichts mehr werden“, so der Rechtsexperte weiter.


Mehr erfährst du hier:


Abschließend gibt der Experte den betreffenden Personen noch den Tipp, sich juristisch beraten zu lassen: „Aber bitte nicht durch mich – ich habe nämlich keinen Bock auf euch!“