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Strompreis: Bundestag billigt Preisbremse – auch für Gas

Um die Bürger weiter zu entlasten hat der Bundestag die Preisbremsen für Strom und Gas gebilligt. Diese sollen im Frühjahr 2023 greifen!

Gas: Der Bundestag hat die Preisbremsen für Strom und Gas gebilligt!
© IMAGO / IlluPics

So funktioniert die Gas- und Strom-Preisbremse

Die Preisbremsen für Gas und Strom sollen ab Januar Entlastung schaffen für Haushalte und Industrie. Ein Überblick.

Die Bundesregierung zahlt den Bürgern zur Entlastung einmalig die Gas-Rechnung im Dezember. Eine weitere Entlastungsmaßnahme für nächstes Jahr passierte jetzt den Bundestag.

Strompreis: Bundestag billigt weitere Entlastung

Am Donnerstag (15. Dezember) hat der Bundestag die Preisbremsen für Gas und Strom gebilligt. Diese greifen im März 2023, sollen aber auch schon rückwirkend für die Wintermonate Januar und Februar gelten. Dadurch sollen Unternehmen sowie private Haushalte entlastet werden. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte für die Obergrenzen bei einem Basisverbrauch von Erdgas und Strom.


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Der Preisdeckel gilt nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushalts. Der Gaspreis wird auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Aktuell liegt der durchschnittliche Preis für Neukunden nach Berechnungen von Vergleichsportalen bei etwas über 17 Cent.

Gleiches gilt für den Strompreisdeckel. Die Obergrenze beträgt für einen Basisverbrauch hier 40 Cent pro Kilowattstunde. (AFP)