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2024: Das ändert sich alles im neuen Jahr

Das neue Jahr ist noch ganz frisch, und doch gibt es jetzt einiges, was man für 2024 unbedingt wissen sollte. Hier die wichtigsten Punkte.

2024: Das kommt im neuen Jahr auf uns zu.
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Bürgergeld steigt zum Jahreswechsel um rund zwölf Prozent

Das Bürgergeld soll im kommenden Jahr kräftig um rund zwölf Prozent steigen. Erwachsene Bezieherinnen und Bezieher sollen vom 1. Januar an monatlich 563 Euro bekommen - also 61 Euro mehr als derzeit. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach von einer "deutlichen Erhöhung" in einem von Inflation und Krisen geprägten Umfeld. Sozialverbände kritisieren die geplante Erhöhung als nicht ausreichend.

Mit dem Silvester-Feuerwerk gab es den Startschuss fürs neue Jahr. Auch für 2024 stehen wie jedes Jahr wieder viele Änderungen an. Zum Beispiel beim Bürgergeld, bei der Cannabis-Legalisierung oder auch für Autofahrer sowie Eltern.

Aber bevor du dich durch Tausende Websites klickst, bleib einfach bei uns und lies dir ganz entspannt die wichtigsten Neuerungen für 2024 in der Zusammenfassung durch.

2024: Neuerungen in diesem Jahr

Ob allein, zu zweit oder auf einer großen Party, wir hoffen, ihr hattet einen schönen Silvesterabend und seid gut ins neue Jahr gestartet. Jetzt, wo die Feierei vorbei ist, müssen wir mal kurz zum Ernst des Lebens zurückkehren.

Denn das Jahr 2024 begrüßt uns mit jeder Menge Änderungen in den verschiedensten Lebensbereichen. Das solltest du jetzt wissen:

Erhöhung von Bürgergeld, Mindestlohn und Azubi-Gehalt

Wer auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen ist, kann sich über eine Anpassung an die Inflation freuen. Direkt ab Januar steigen die monatlichen Sätze wie folgt:

  • Für alleinstehende Erwachsene: 61 Euro mehr, das heißt insgesamt 563 Euro
  • Für Erwachsene mit Partner im selben Haushalt: 55 Euro mehr, das heißt insgesamt 506 Euro
  • Für Kinder und Jugendliche, je nach Alter, liegen die erhöhten Sätze zwischen 357 und 471 Euro.

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Aber auch alle Arbeitnehmer mit Mindestlohn – egal ob Hauptbeschäftigung oder Minijob – haben ab dem 1. Januar 2024 ein Plus auf dem Gehaltszettel. Denn der Mindestlohn steigt von 12 Euro auf 12,41 Euro brutto die Stunde. Daran gekoppelt steigt auch die Verdienst-Obergrenzen bei den Minijobs auf 538 Euro, so dass aufgrund der Mindestlohn-Erhöhung keine Stunden reduziert werden müssen.

Außerdem sollen Azubis, die 2024 eine Ausbildung beginnen, mindestens 649 Euro pro Monat im 1. Lehrjahr bekommen. Die gesetzliche Mindestvergütung lag bisher bei 620 Euro.

Grundfreibetrag steigt – mehr Einkommen bleibt steuerfrei

Der sogenannte Grundfreibetrag, also die Höhe des Einkommens, bis zu der keine Steuern gezahlt werden müssen, soll 2024 wieder erhöht werden. Nach bisheriger Planung wird er für Ledige von 10.908 Euro auf 11.604 Euro steigen – aber auch ein höherer Satz steht aktuell noch im Raum. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Wert auf 23.208 Euro.

Das erwartet Rentner

Die gute Nachricht ist: Ab dem 1. Juli 2024 sollen die Renten wahrscheinlich um 3,5 Prozent steigen. Endgültige Zahlen wird es aber erst im Frühjahr geben.

Die schlechte Nachricht ist: Die reguläre Altersgrenze für die Rente steigt von 65 auf 66 Jahre an. Von der Deutschen Rentenversicherung heißt es dazu: „Dies gilt für Versicherte, die 1958 geboren wurden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in 2-Monats-Schritten weiter. 2031 ist dann die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht.“

Renter 2024
Auf Rentner kommt im Jahr 2024 einiges zu. Foto: IMAGO/Zoonar

Auch für Eltern ändert sich einiges

Elterngeld: Hierbei soll es nach und nach eine Senkung der Einkommensgrenze geben. Das betrifft vor allem gut verdienende Eltern. Ab dem 1. April 2024 soll die Grenze bei Paaren von bisher 300.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen auf nunmehr 200.000 Euro sinken. Das heißt: Eltern, die mehr verdienen, haben voraussichtlich keinen Anspruch auf Elterngeld. Bei Alleinerziehenden sinkt die Grenze auf 150.000 Euro.

In diesem Zusammenhang soll auch an dem Zeitraum für die Zahlung von Elterngeld geschraubt werden: Zwar dürfen Paare auch im neuen Jahr noch 14 Monate insgesamt Elterngeld beziehen. Doch das Baby gemeinsam zu Hause betreuen und dabei parallel Elterngeld bekommen, soll dann nur noch für höchstens einen Monat möglich sein.

Kinderreisepass: Schon ab Januar können Eltern keinen Kinderreisepass mehr für Unter-12-Jährige beantragen. Das Ausweisdokument wird durch den regulären elektronischen Reisepass abgelöst. Zwar hat das Vorteile, wie zum Beispiel die längere Gültigkeitsdauer von maximal sechs Jahren (der Kinderreisepass musste jedes Jahr neu beantragt werden), doch das Dokument wird auch deutlich teurer. War der Kinderreisepass noch für 13 Euro zu haben, kostet der elektronische Reisepass für Kinder nun 37,50 Euro.

Kinderkrankentage und -geld: Ende 2023 sind die Corona-Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld zwar ausgelaufen, doch für 2024 und auch für 2025 soll es aller Voraussicht nach jeweils 15 Kinderkrankheitstage pro Kind und Elternteil geben. Außerdem müssen Eltern ihre Kinder nicht mehr ab dem ersten Krankheitstag zum Arzt schleppen, um Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen. Der Arztbesuch soll wohl erst ab dem vierten Krankheitstag notwendig sein.

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Heizungsgesetz tritt in Kraft

Das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) oder landläufiger auch „Heizungsgesetz“ wurde bewilligt und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: „Die Neuregelung des Gesetzes legt energetische Anforderungen an Heizungen fest und schreibt künftig beim Einbau neuer Heizungen vor, dass diese die Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien produzieren müssen. […] Für bestehende Öl- und Gasheizungen gilt zudem, dass sie nur noch bis Ende 2044 betrieben werden dürfen.“ Erneuerbare Energien sind laut Gesetz unter anderem Photovoltaik, Wärme aus Biogas oder auch Umweltwärme, die Wärmepumpen zum Heizen nutzen.

Da auch der CO2-Preis ab Januar 2024 steigt und die Strom- und Gaspreisbremse wegfällt, wird das Heizen für Verbraucher in diesem Jahr deutlich teurer werden.

Das kommt auf Autofahrer zu

Spritpreise: Die vom Bundestag beschlossene Erhöhung des CO2-Preises von 30 auf 45 Euro pro Tonne ab Januar 2024 wird nicht nur Auswirkungen auf das Heizen mit Gas oder Öl haben, sondern auch auf Benzin. „Im Vergleich zu 2023 steigt der CO2-Preis für den Liter Benzin um rund 4,3 Cent und für den Liter Diesel um rund 4,7 Cent. Gegenüber den ursprünglichen Planungen müssen Autofahrende also zusätzlich 1,4 Cent beziehungsweise 1,6 Cent bezahlen“, heißt es dazu vom „ADAC“.

Ganzjahresreifen: Für viele Autofahrer sind Allwetter- oder auch Ganzjahresreifen eine praktische Lösung mit wenig Aufwand. Doch ab dem 1. Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Verhältnissen keine Reifen mehr mit der Kennzeichnung „M+S“ (also Matsch und Schnee) genutzt werden. Die erlaubten Reifen müssen dann das „Alpine-Symbol“ (Schneeflocke und Berg) tragen.

Führerschein-Umtausch: Egal ob man noch den grauen oder den rosafarbenen „Lappen“ oder schon die weiße Plastikkarte besitzt, bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, umgetauscht werden. Das ist noch lange hin. Aber da die Umtausch-Aktion stufenweise ablaufen soll, ist für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 bereits der 19. Januar 2024 Stichtag. Zumindest, wenn der Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde.

Auch beim Thema Gesundheit gibt’s Neuerungen

Erhöhung des Zusatzbeitrags: Zum Jahreswechsel erhöht sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen um 0,1 Prozent. Doch jede Krankenkasse kann selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie diese Erhöhung an die Versicherten weitergibt.

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E-Rezept: Ab dem 1. Januar dürfen Ärzte nicht mehr das bekannte rosa Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente an die Patienten rausgeben. Sie müssen ab nun das E-Rezept nutzen. Es gibt drei verschiedene Optionen, dieses dann in der Apotheke einzulösen: Über die elektronische Gesundheitskarte, über die spezielle E-Rezept-App oder mit einem Papierausdruck, auf dem ein E-Rezept-Code zu finden ist.


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Cannabis-Legalisierung soll starten

Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll die vorgesehene Legalisierung von Cannabis am 1. April 2024 starten – und das ist kein Aprilscherz. Zuerst ist geplant, dass Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen wird. Wenn du 18 Jahre alt bist, darfst du demnächst maximal drei Pflanzen im Eigenanbau besitzen. Ab dem 1. Juli könnten dann sogar Cannabis-Clubs möglich werden. Doch bei einem derart umstrittenen Gesetz kann sich auch wieder alles ändern.