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Bürgergeld: Finanzspritze für den Urlaub – Staat bezahlt die Sommerferien!

Vieles ist teurer geworden. Vor allem für Menschen mit geringem Einkommen wird das zum Problem – vor allem wenn sie in den Urlaub fahren möchten.

Vieles ist teurer geworden. Vor allem für Menschen mit geringem Einkommen wird das zum Problem – vor allem wenn sie in den Urlaub fahren möchten.
© IMAGO/Jochen Eckel

Rente, Bürgergeld und Porto: Das ändert sich im Juli

Auf Kinder und Jugendliche warten die großen Ferien, auf viele Erwachsene mehr Geld im Portemonnaie - diese Änderungen kommen auf Verbraucher im Juli zu.

In den meisten Bundesländern sind die Sommerferien bereits voll im Gange – der Sommer ist da und mit ihm die Urlaubszeit! Doch nicht jeder kann sich das auch leisten. Mehr als jeder Fünfte in Deutschland hatte im vergangenen Jahr nicht genug Geld für einen einwöchigen Urlaub – allen voran Bürgergeld-Bezieher.

Das geht aus Eurostat-Daten hervor, welche die Linksfraktion beim Statistischen Amt der Europäischen Union erfragt hatte, zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) darüber berichtet. Besonders dramatisch: Bei 42 Prozent der Alleinerziehenden reicht das Einkommen den Daten zufolge nicht für eine Woche Urlaub. Auch für Empfänger des Bürgergelds wird die Finanzierung eines Urlaubs zur Tortur, der Regelsatz reicht da kaum aus. Doch es gibt eine Lösung.

Bürgergeld: „Trauriger Befund“

Die Erkenntnis, dass sich rund 22 Prozent der Deutschen keinen Urlaub leisten können, nennt Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch einen „traurigen Befund“. „Diese Zahlen zeigen, wie tief Deutschland sozial gespalten ist“, sagte Bartsch dem RND. „Jede und jeder sollte die Möglichkeit haben, mindestens eine Woche im Jahr in den Urlaub fahren zu können.“ Dafür brauche es höhere Löhne, auskömmliche Renten, eine konsequente Anti-Inflationspolitik und eine armutsfeste Kindergrundsicherung in Deutschland.

Aber wie sollen Menschen in Bürgergeld, die von einem Regelsatz von 502 Euro im Monat leben, Geld ansparen und davon in den Urlaub fahren? Die gute Nachricht: Es gibt die Möglichkeit, eine Kostenerstattung für eine Urlaubsreise zu beantragen. Das gilt für Beziehende von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung. Aber auch für Familien und Alleinerziehende sowie für Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen.

A. Brühl/dpa Infografik Foto: A. Brühl/dpa Infografik

Bürgergeld: Besondere Förderung in NRW

Das geht zum Beispiel in Brandenburg, aber auch in weiteren Bundesländern wie Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Aktuell stehen in diesem Jahr allein für Brandenburg 370.000 Euro für die Förderung zur Verfügung.

Wie das Portal „gegen-hartz.de“ berichtete, überarbeitet Schleswig-Holstein derzeit die Förderrichtlinien für die Familienerholung. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen gelten besondere Förderbedingungen. In NRW gibt es beispielsweise die „Familienzeit NRW“, die Familien mit geringem Einkommen eine Auszeit bieten soll.

„Das Förderprogramm bietet drei bis sieben Übernachtungen in einer Familienferienstätte oder einer für Familien geeigneten Jugendherberge in Nordrhein-Westfalen oder einer Familienferienstätte bundesweit“, schreibt das zuständige Ministerium. Dabei werde ein Eigenanteil von 50 Euro pro Erwachsenem und 25 Euro pro Kind fällig. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfalle dieser aber.

„Fördert den Zusammenhalt in der Familie“

Zurück nach Brandenburg: Pro Jahr kann so ein Urlaubszuschuss von zehn Euro pro Übernachtung pro mitreisendem Familienmitglied gewährt werden. Die Förderung gilt für Familienurlaube in Beherbergungsbetrieben wie Hotels oder Gasthöfen, Ferienwohnungen, gemieteten Wohnwagen und Wohnmobilen sowie auf Campingplätzen. Der Zuschuss ist ausschließlich für den Zweck der Reise bestimmt und kann während des Urlaubs als Taschengeld genutzt werden.

Das Ziel der Förderung: „Ein gemeinsamer Urlaub ist ein wesentlicher Bestandteil des Familienlebens, fördert den Zusammenhalt in der Familie und eröffnet neue Perspektiven“, so ein Sprecher des Landes Brandenburg. Ein geförderter Urlaub muss mindestens zwei Tage lang sein, darf aber höchstens zwei Wochen dauern. Wichtig: Der Antrag muss mindestens acht Wochen vor Reiseantritt gestellt werden.

Bürgergeld: Urlaub muss mit Jobcenter abgestimmt werden

Wer Bürgergeld bezieht und in den Urlaub fahren möchte, muss auch daran denken, sich bei seinem zuständigen Jobcenter abzumelden. Eine Abwesenheit von drei Wochen im Jahr sei möglich, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).


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Denn: „Wer sich ohne Zustimmung des Jobcenters außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufhält, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld.“ In Einzelfällen kann eine Abwesenheit auf bis zu sechs Wochen ausgeweitet werden, allerdings werde das Bürgergeld nur in den ersten drei Wochen gezahlt.