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Bürgergeld: Urlaub geplant? HIER droht Jobcenter-Ärger

Wer das Bürgergeld bezieht und sich einen Urlaub gönnen will, muss einiges beachten. Im schlimmsten Fall droht Ärger mit dem Jobcenter.

© IMAGO / Panama Pictures

Das ist das neue Bürgergeld

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bundestag und Bundesrat die Einführung des Bürgergelds beschlossen. Damit kann die neue Grundsicherung für Langzeitarbeitslose wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten.

Bürgergeld-Bezieher haben nicht gerade oft die Chance, Urlaub zu machen. Zu gering ist der Regelsatz, um sich ein paar erholsame Tage zu gönnen. Wer aber doch mal eine Auszeit vom Alltag nehmen kann, muss einiges beachten.

Denn oft stellen sich dabei im Hinblick auf das Jobcenter einige Fragen. Die Antworten auf Urlaub für Bürgergeld-Bezieher findest du hier.

Bürgergeld: Jobcenter bestimmt über Urlaub?

Wer sich als Bürgergeld-Bezieher einen Urlaub gönnen möchte, muss beim Jobcenter ein paar Punkte beachten. Denn wenn Leistungsberechtigte für einige Wochen nicht erreichbar sind, muss das Jobcenter vorher Bescheid wissen, wie das Portal „gegen-hartz“ berichtet. Im Sozialrecht wird dies “Ortsabwesenheit” genannt. Bürgergeld-Bezieher sollten nämlich eigentlich ständig erreichbar sein, falls sich Jobangebote, Maßnahmen oder Bewerbungsgespräche ergeben.

Bis zu 21 Kalendertage im Jahr kann man sich per Antrag von der „Ortsabwesenheit“ befreien. Doch das große Problem dabei: Das Jobcenter entscheidet selber, ob es einen Antrag auf Ortsabwesenheit bewilligt oder nicht. Ein Rechtsanspruch auf Ortsabwesenheit besteht nur bei einem wichtigen Grund. Zu den Gründen für Ortsabwesenheit zählen:

  • Teilnahme an einer kirchlichen, staatspolitischen oder gewerkschaftlichen Veranstaltung
  • ärztlich verordnete Behandlungen außerhalb Ihres Wohnortes (z.B. Rehamaßnahmen)
  • besondere Urlaubsregelung für Aufstocker

Bürgergeld: Geld-Kürzung bei Urlaub?

Beim knappen Bürgergeld-Regelsatz kriegen Betroffene zum Urlaub häufig finanzielle Unterstützung durch Verwandte oder Freunde. Darf das Jobcenter in solchen Fällen die Unterstützung anrechnen? Das ist abhängig davon, ob das Geld für den Urlaub direkt erhalten wurde oder ob der Spender alle Kosten übernimmt.

Nach § 11 SGB II darf das Jobcenter nur Geldleistungen als Einkommen anrechnen. Fließt also kein Geld, fallen keine Kürzungen bei den Leistungsberechtigten an.


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Mit Zuschüssen für Urlaube sieht es nicht sehr rosig aus. Das Jobcenter gewährt keine Zuschüsse für einen Urlaub mit den Kindern. Doch bei den Landesämtern für Soziales können in einigen Bundesländern Anträge auf Urlaubsbeihilfen für Familien gestellt werden.