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Weihnachtsmarkt: Nach einem Glühwein noch hinters Steuer? Autofahrer sollten jetzt ganz genau zuhören

Mit dem Auto zum Weihnachtsmarkt – und nach einer einzigen Tasse Glühwein wieder ans Steuer? Wir haben die Polizei gefragt, ob das klar geht.

© IMAGO/wolterfoto

Schnäppchenjagd auf dem Bochumer Weihnachtsmarkt.

Vier Ideen, was du mit 10 Euro auf dem Bochumer Weihnachtsmarkt anstellen kannst.

„Kannst du noch fahren?“ – „Ja, ich hatte ja nur ein Bier.“ Solche Dialoge kennt wahrscheinlich jeder vom Kneipenabend mit den Kumpels. Die eigene Fahrtüchtigkeit wird von den Betroffenen gerne mal so entspannt Pi mal Daumen abgeschätzt – frei nach dem Motto: „Passt schon“.

Doch gilt das auch für den Weihnachtsmarkt? Wer keine gute ÖPNV-Anbindung hat, muss wohl oder übel mit dem Auto in die Stadt fahren, um zwischen den Buden zu bummeln.

Doch ein Weihnachtsmarkt-Besuch ohne Glühwein ist doch irgendwie auch nicht das Wahre. Gibt es hier nicht auch eine Regel à la „Eine Tasse Glühwein ist okay – danach kann ich noch fahren?“

Weihnachtsmarkt: Nach einem Glühwein noch Auto fahren?

Die Versicherung „R+V“ rechnete vor einigen Jahren in einer Pressemitteilung vor: „Der Genuss einer Tasse Glühwein (mit 7 Volumenprozent) schlägt bei einem 80 Kilogramm schweren Mann mit etwa 0,2 Promille Blutalkohol zu Buche. Bei einer Frau mit 55 Kilogramm Gewicht sind es ca. 0,34 Promille.“

Weihnachtsmarkt: Mit einem Glühwein noch Autofahren? Foto: IMAGO/wolterfoto

Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte Polizeioberkommissar Hendrik Heyer von der Polizei Essen, welche Promille-Grenzen Autofahrer beachten müssen:

  • Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille liegt laut §24 StVG eine Ordnungswidrigkeit vor.
  • Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt man als „absolut fahruntüchtig“ – Straftat „Trunkenheit im Verkehr“ (§316 StGB)
  • Wenn man mit 0,3 Promille unterwegs ist und es zu „Ausfallerscheinungen“ wie etwa Schlangenlinien kommt, gilt man als „relativ fahruntüchtig“ – ebenfalls Straftat „Trunkenheit im Verkehr“ (§316 StGB)

‌Aha – mit Blick auf die Zahlen der R+V Versicherung wird sich jetzt der 80 Kilogramm schwere Mann denken: „Super, ein Glühwein gibt mir nur 0,2 Promille, da bin ich raus aus dem Schneider.“ Aber so einfach ist das alles nicht.

Polizei mit eindringlicher Warnung

„Jeder Körper reagiert anders auf Alkohol“, gibt Polizeioberkommissar Hendrik Heyer zu bedenken. „Man kann nicht pauschal sagen, wie viel Promille man nach einem, zwei, oder drei Glühwein hat.“


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Deshalb findet der Essener Polizist deutliche Worte: „Weihnachtsmarktbesuchern, die mit dem Auto anreisen, empfehlen wir deshalb auf Alkohol zu verzichten. Wir empfehlen Bürgerinnen und Bürgern sich zudem schon vor dem Weihnachtsmarktbesuch zu überlegen, wie man ohne das Auto nachhause kommen könnte.“