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Urlaub in der Türkei: Wenn du DAS bei deiner Heimreise im Koffer hast, kannst du im Gefängnis landen

Wenn du Urlaub in der Türkei machen willst, solltest du dich in jedem Fall bei den zuständigen Behörden über die Reisebestimmungen informieren.Beim Urlaub in der Türkei kann nämlich schon ein kleiner Fehler dazu führen, dass du im Gefängnis landest. Du solltest genau darauf achten, was du aus dem Land mitbringst.Urlaub in der Türkei: DAS solltest […]

Urlaub Zoll
© IMAGO / ZUMA Wire

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Wenn du Urlaub in der Türkei machen willst, solltest du dich in jedem Fall bei den zuständigen Behörden über die Reisebestimmungen informieren.

Beim Urlaub in der Türkei kann nämlich schon ein kleiner Fehler dazu führen, dass du im Gefängnis landest. Du solltest genau darauf achten, was du aus dem Land mitbringst.

Urlaub in der Türkei: DAS solltest du auf keinen Fall mitbringen

Dass man Flüssigkeiten im Handgepäck nur in einem separaten Beutel und in 100ml-Gefässen mitnehmen darf, weiß inzwischen jeder. Auch die Anzahl der Zigaretten, die eingeführt werden, ist vielen bekannt.

Unbedingt beachten solltest du aber auch die Vorgaben für die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“. Hier drohen in der Türkei saftige Strafen, in manchen Fällen droht Reisenden sogar das Gefängnis.

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Nach Angaben des Auswärtigen Amts wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“ mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet, weil es sich dabei um staatliches Eigentum handelt.

Urlaub in der Türkei: Jede belanglose Kleinigkeit kann gefährlich werden

„Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen z.B. von 9.000 Euro gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt“, heißt es in der Reiseinformation des Auswärtigen Amts.


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Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien solltest du bei Händlern auf keinen Fall kaufen und mitnehmen. Die Polizei und Zollbehörden sollen den Begriff „Antiquitäten“ weit auslegen. Jeder bearbeitete Stein könne darunterfallen“, heißt es auf der Seite des Auswärtigen Amts.

Für Reisende sei es praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist. Grundsätzlich bestehe aber die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.