Kunden der Sparkasse, Deutschen Bank oder anderen Geldinstituten sollten sich besser genau über fällige Gebühren informieren. Vorausgesetzt, sie haben bei der Bank Geld hinterlegt. Sonst kann es schnell teuer werden.
Denn viele Geldinstitute haben ihre Gebühren ohne Rücksprache erhöht. Zu Unrecht, urteilte der Bundesgerichtshof bereits im April. Jetzt fordern Verbraucherschützer:
Sparkasse, Deutsche Bank und Co. sollten den Kunden Kontogebühren in Milliardenhöhe erstatten.
Sparkasse, Deutsche Bank und Co.: Verbraucherschützer drohen mit Klage gegen Banken
Das sei bislang nicht geschehen. Ganz im Gegenteil: Eine Sparkasse sowie einige kleinere Genossenschaftsbanken haben die Erstattungsforderung von Kunden als Anlass genommen, die Kontobeziehung zu kündigen.
Die Verbraucherschützer sind alarmiert: Aus diesen Einzelfällen könne eine Masche werden. Die allerdings würde das Vertrauen der Kunden endgültig verspielen, vermutet Klaus Müller, Chef der Verbraucherzentrale (vbzv).
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Zulässig sei die Kündigung ohnehin nicht. Es sei Auftrag der Sparkassen, jedem Menschen in Deutschland ein Bankkonto zu ermöglichen. In den meisten Bundesländern sei das gesetzlich so festgelegt.
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Das ist die Sparkasse:
- Sparkassen-Finanzgruppe organisiert durch den Dachverband DSGV e.V. (Deutscher Sparkassen- und Giroverband): Verbund von Sparkassen, öffentlichen Versicherungen und sonstigen Finanzdienstleistern
- Rund 385 Sparkassen
- Mehr als 300.000 Mitarbeiter
- 8.971 Zweigstellen und 380 Institute (2019)
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Außerdem haben in den letzten Tagen die Deutsche Bank, die Norisbank sowie die Postbank ihre Kunden aufgefordert, den erhöhten Gebühren zuzustimmen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen glaubt, dass die Banken so Druck auf die Kunden aufbauen wollen.
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Der Konzern hat die Vorwürfe zurückgewiesen.
Sparkasse, Deutsche Bank und Co.: So erhältst du dein Geld zurück
Wer sich einem möglichen Briefwechsel wegen drohender Kontokündigung nicht abschrecken lässt, der kann die entstandenen Mehrkosten rückerstatten lassen.
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Die Verbraucherzentrale stellt dafür ein Formular auf der Website zur Verfügung. Das müssen die Kunden an die jeweilige Bank senden. Erstattet werden müssen die Gebühren, sie seit dem 1. Januar 2018 unrechtmäßig kassiert wurden.
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