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Rewe: Kunde will Filiale verlassen – was ihm dann passiert, empört ihn

Rewe: Kunde will Filiale verlassen – was ihm dann passiert, empört ihn

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Rewe: Die Erfolgsgeschichte der Supermarktkette

Rewe: Kunde will Filiale verlassen – was ihm dann passiert, empört ihn

Rewe: Die Erfolgsgeschichte der Supermarktkette

Die Rewe Group mit Sitz in Köln ist eine der größten Handelskonzerne Deutschlands. Zu ihr zählen nicht nur die Supermarktkette Rewe. Dazu gehört auch Penny, Toom, Billa in Österreich, DER Touristik Deutschland und Lekkerland.

Ein Kunde hat nach seinem Einkauf bei Rewe eine böse Überraschung erlebt.

Viele Kunden von Rewe oder anderen Supermärkten klagen seit geraumer Zeit über das gleiche Problem. Doch es gibt auch eine gute Nachricht: Häufig gibt es dafür eine Lösung.

Rewe: Ärger wegen Kunden-Parkplätzen – DAS passiert vielen

Eigentlich wollte er doch nur schnell ein paar Kleinigkeiten im Supermarkt einkaufen, berichtet der Kunde auf der Facebook-Seite von Rewe. Also parkte er sein Auto auf dem Parkplatz vor der Filiale und ging in den Markt.

„Und ich habe die Parkscheibe vergessen auf das Amaturenbrett zu legen. Das tut mir aufrichtig leid“, schreibt der Rewe-Kunde in leicht sarkastischem Ton. Dass er die Parkscheibe vergessen hatte, sollte ihm anschließend zum Verhängnis werden. Denn er bekam ein Knöllchen.

„Dem Zettelchen entnahm ich, dass ich für mein nicht zu entschuldigendes Verhalten 15 Euro zu zahlen habe“, teilt er mit: „Also kommen zu den eh zurzeit überteuerten Lebensmitteln noch 15 Euro obendrauf.“

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Unternehmen wie Rewe engagieren an vielen Filialen private Unternehmen, die auf den Parkplätzen Ausschau nach sogenannten Dauerparkern halten. Diese Dauerparker hatten in der Vergangenheit häufig die Kundenparkplätze für viele Stunden blockiert und sich auf diese Weise kostenlose Parkplätze gesichert.

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Das sagt Rewe

Unglücklich kann es dann für Kunden wie diesen werden, wenn sie die Parkplätze eigentlich rechtmäßig nutzen, aber vergessen die Parkscheibe rauszulegen. In den meisten Fällen können die Kunden jedoch damit rechnen, dass sie der Strafzahlung entgehen können. Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärt Rewe: „Mit einer kulanten Stornierungsregelung kommt fair parken Kunden entgegen, die einmal vergessen haben, die Parkscheibe ordnungsgemäß einzulegen. Wenn der betroffene Fahrer nachweisen kann, dass sie oder er zum entsprechenden Zeitpunkt einkaufen war, gibt es klare Kulanzregelungen. Als Nachweis gilt z.B. ein Kassenbeleg des Einkaufs.“

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