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Rewe, Aldi und Co.: Neue Pfand-Regel! Für diese Getränke musst du mehr zahlen

Rewe, Aldi und Co.: Das deutsche Pfandsystem wird sich wieder ändern. Mit diesen Produkten müssen Verbraucher künftig zum Automaten.

Rewe, Aldi und Co.: Künftig müssen auf bestimmte Milchverpackungen Pfand gezahlt werden.
© IMAGO/Zoonar

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In den Supermärkten stehen neben den bekannten Marken wie Milka, Coca Cola und Co. auch immer mehr Eigenmarken. Ein Überblick:

Das deutsche Pfandsystem hat sich in den letzten 20 Jahren bewährt. Die Umwelt wird deutlich weniger verschmutzt. Es hat sich also ein System entwickelt, was zu einer besseren Welt beiträgt. Gut, es gibt auch Nachteile. Zum Beispiel, wenn man mal wieder bei Rewe, Aldi und Co. ewig an den Pfandautomaten anstehen muss, weil nur ein Automat funktioniert und man genau hinter einem Pfandsammler steht, der gefühlt 100 Flaschen in die Pfandröhre legen muss.

In diesen Momenten wünscht man sich dann doch ab und zu, dass auf einigen Flaschen und Dosen kein Pfand wäre und man es einfach in den Müll schmeißen könnte. Aber eine neue Regel in Deutschland sorgt jetzt dafür, dass es nicht weniger Produkte mit Pfandpflicht geben wird sondern sogar mehr. Denn für folgende Produkte musst du bei Rewe, Aldi und Co. ab sofort auch Pfand zahlen.

Rewe, Aldi und Co.: Pfandpflicht wird ausgeweitet

Verbraucher müssen seit dem 1. Juli 2022 nicht nur für Einwegflaschen aus PET und ähnlichen Kunststoffen sowie für bestimmte Getränkedosen Pfand zahlen, sondern auch für andere Getränkeverpackungen mit Smoothies, Obst- und Gemüsesaft. Sogar bei manchen Weinen gilt die Pfandpflicht. Laut Informationen von t-online wurde jetzt beschlossen, dass Verbraucher ab dem 1. Januar 2024 für eine weitere Art von Getränkeverpackungen Pfand zahlen sollen. Das neue Gesetz gilt für Plastikflaschen mit Milchgetränken. Dafür werden künftig 0,25 Euro Pfand fällig.

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Das bezieht sich auf Milch und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent. Auch auf trinkbare Joghurts und Kefir musste schon in der Vergangenheit Pfand gezahlt werden. Denn bereits jetzt muss für Milch-Getränke Pfand bezahlt werden, wenn sie in einer Getränkedose gekauft werden.

Pfandpflicht bei diesen Getränke-Verpackungen

Die Pfandpflicht gilt auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff. Sowie auf Getränkedosen aller Art (0,25 Euro Pfand) unabhängig vom Inhalt (Siehe § 31 Verpackungsverordnung). Für folgende Getränke wird Pfand erhoben:

Gemüsesäfte / Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Fruchtschorlen (mit Kohlensäure), Smoothies, Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser, Heilwasser und „alle übrigen trinkbaren Wässer“, Energydrinks, Bier (einschließlich alkoholfreien Biers), Biermischgetränke (einschließlich alkoholfreier Biermischgetränke), alkoholische Mischgetränke, Cider (Apfelschaumwein), Apfelwein.


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