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Rentnerin gewinnt im Lotto – als sie das Geld abholen will, folgt der Schock

Als diese Frau im Lotto gewinnt, erfüllt sich ein großer Traum. Doch kurze Zeit später folgt der große Schock.

Diese Lotto-Gewinnern ist schockiert, als sie ihren Gewinn abholen will.
© imago/STAR-MEDIA

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Es ist der große Traum eines jeden Lotto-Spielers: den Jackpot zu knacken. Viele Menschen geben nicht nur jahrelang, sondern jahrzehntelang jede Woche einen Lottoschein ab, in der Hoffnung auf den großen Gewinn. So auch diese Lottospielerin. Im Alter von 82 Jahren gewann die Rentnerin ein hübsches Sümmchen. Doch was dann geschah, ließ die Gewinnerin fassungslos zurück.

Lotto: Gewinnerin will Geld abholen

Als die Rentnerin von ihrem Gewinn erfuhr, war sie überglücklich. Zugegeben, der große Jackpot war es nicht, aber immerhin 1.ooo US-Dollar. „Oh mein Gott, ich war aufgeregt! Damals brauchte ich das Geld“, erzählte die Rentnerin aus Florida später dem britischen „Mirror“. Daraufhin ging sie zu der Lottostelle, um ihren Gewinn abzuholen. Doch dann folgte der gr0ße Schock: Ihr wurde mitgeteilt, dass sie das Geld nicht erhalten wird.


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Der Grund kam für die 83-Jährige völlig überraschend. Ihr wured mitgeteilt, dass sie dem Staat Geld schulde, weil sie zu viel Arbeitslosengeld erhalten habe. Ein Gesetz in Florida würde verhindern, dass Lotteriegewinner ihr Preisgeld erhalten, wenn sie dem Arbeitsamt des Staates Geld schulden. Daher wurde der verzweifelten Frau der Lottogewinn in Höhe von 1.000 US-Dollar verwehrt.

Glück im Unglück?

Die Rentnerin war außer sich, als sie davon erfuhr. „Ich habe gesagt, ich kann das nicht glauben, ich habe das doch schon bezahlt“, erinnerte sie sich. Sie fragte bei verschiedenen Stellen nach, aber niemand konnte ihr helfen. Aber sie gab nicht auf und wandte sich auch an das Arbeitsamt. „Zwei Tage später rief mich das Arbeitsamt an und sagte, wir schicken Ihnen das Geld.“

In einem Brief des Arbeitsamtes an die Lottogewinnerin hieß es: „Sie haben bei der Entstehung dieser Überzahlung kein Verschulden getroffen, und das Ministerium ist zu dem Schluss gekommen, dass eine Rückforderung im Widerspruch zu Billigkeit und gutem Gewissen stehen würde.“ Erleichterung für die Rentnerin.

>> Anmerkung der Redaktion <<

Glücksspiel kann süchtig machen. Wenn das Spielverhalten außer Kontrolle gerät und zur Ersatzhandlung für andere persönliche Probleme wird, kann sich daraus ein krankhaftes Verhalten bis hin zur Spielsucht entwickeln. Es geht dann nicht mehr nur um ein spontanes Freizeitvergnügen, sondern das Spiel nimmt dann plötzlich bedenkliche Funktionen an: das Vermeiden von Angst, Panik, Depression und anderen negativen Gefühlen oder das Ausweichen vor Problemen.

Wer denkt, dass er an Spielsucht erkrankt ist oder jemanden kennt, bei dem man dies annehmen muss, kann sich Hilfe holen. Dafür gibt es die kostenlose und anonyme Hotline 0800/1372700. Weitere Infos auf bzga.