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Kreuzfahrt: Veranstalter will Ehepaar trennen – was das Gericht entscheidet, steht jetzt für alle Reisende

Kreuzfahrt: Veranstalter will Ehepaar trennen – was das Gericht entscheidet, steht jetzt für alle Reisende

Kreuzfahrt
© IMAGO / localpic

Kreuzfahrten: Urlaub auf hoher See

Von Jahr zu Jahr stechen mehr Touristen in See. Kreuzfahrten werden weltweit immer beliebter. Auch immer mehr Deutsche machen Urlaub auf hoher See.

Eigentlich hatte sich das Ehepaar schon auf ihre Kreuzfahrt gefreut. Doch als der Reiseveranstalter ihnen den Zutritt verbat, war die Enttäuschung groß.

So groß, dass die Passagiere vors Gericht zogen. Die Entscheidung, die dort gefällt wurde, gilt nun für alle Reisende, die eine Kreuzfahrt machen wollen.

Kreuzfahrt-Reisender darf nicht aufs Schiff – Veranstalter stellt sich quer

Ein an Krebs erkrankter Mann wollte mit seiner Frau auf Reise gehen. Beim Check-in in Dubai ging es ihm allerdings nicht gut, er hatte Kopfschmerzen und ihm war schwindelig. Zudem war er desorientiert.

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Der Schiffsarzt untersuchte den Passagier und schickte ihn dann in ein Krankenhaus. Dort stellten die Ärzte fest, dass der Patient zu wenig getrunken hatte und bereits dehydriert war. Mit etwas Wasser und Ruhe konnte das jedoch wieder kuriert werden.

Jedoch weigerte sich der Reiseveranstalter, den Urlauber wieder zurück aufs Schiff zu lassen und berief sich dabei auf dessen angebliche Reiseunfähigkeit. Eine große Enttäuschung für das Ehepaar.

Kreuzfahrt-Passagier geht vor Gericht – die Entscheidung kommt allen zu Gute

Damit hatte der Reiseveranstalter dem Kranken jedoch unrecht getan, wie das Hamburger Landgericht entschied. Denn sein Zustand sei nicht so gravierend gewesen, um wirklich von einer Reiseunfähigkeit zu sprechen. In der Klinik hatten die Ärzte dem Mann sogar attestiert, dass er bereits nach kurzer Zeit wieder wohlauf gewesen und uneingeschränkt reisefähig gewesen sei.

Für ein Reiseverbot hätte in jedem Fall der Kapitän hinzugezogen werden müssen. Der hätte darüber entscheiden müssen. Der Reiseveranstalter konnte jedoch nicht nachweisen, dass dieser seine Zustimmung zur Beförderungsverweigerung gegeben hatte.

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„Ein Kreuzfahrtveranstalter ist nicht dazu berechtigt, einem Passagier eine Beförderung wegen einer angeblichen Reiseunfähigkeit zu verweigern, wenn die Beförderungsbedingungen eine nicht erfolgte Kapitänsentscheidung vorsehen“, zitiert das „Versicherungsjournal“ den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Darum ist der Reiseveranstalter nun dazu verpflichtet, dem Ehepaar den entstandenen Schaden zu ersetzen. (mbo)