Große Angst an Bord der „Norwegian Dawn“!
Auf dem Kreuzfahrt-Schiff der „Norwegian Cruise Line“ (NCL) genossen über 2.000 Passagiere ihren zwölftägigen Urlaub an der afrikanischen Südostküste. Doch kurz vor dem letzten Reisetag (Sonntag, 25. Februar) folgte jedoch der Schock. Plötzlich meldete sich der Kapitän zu Wort: Wegen eines möglichen Cholera-Ausbruchs an Bord dürfe kein Passagier das Schiff verlassen (>> wir berichteten).
Kreuzfahrt: „Norwegian Dawn“ in Cholera-Angst
Passagiere hatten plötzlich über Magenbeschwerden geklagt – und das, während Südafrika einen der schwersten Cholera-Ausbrüche seit Jahren beklagt. Die Schiffsbesatzung wollte kein Risiko eingehen. 15 Reisenden wurde Blut abgenommen. Das Ergebnis war glücklicherweise negativ. Kein Cholera-Fall an Bord.
Doch die nachvollziehbaren Vorsichtsmaßnahmen hatten terminliche Konsequenzen. Statt am Samstag (24. Februar) wie geplant die Insel La Réunion anzusteuern, schipperte die „Norwegian Dawn“ stattdessen nach Mauritius – doch die wollten ebenfalls kein Cholera-Risiko eingehen. Erst, als alle negativen Befunde vorlagen, ließen sie die Passagiere am Dienstag (27. Februar) von Bord gehen.
Somit endete die Kreuzfahrt einige Tage später als geplant – und Passagiere, die am Sonntag (25. Februar) nach Ende der Schiffsreise ihren Rückflug gebucht hatten, standen nun mit leeren Händen da. Sie mussten sich eine komplett neue Heimreise organisieren.
Haben diese Urlauber, die völlig unverschuldet in diese Situation gekommen sind, eine Chance darauf, ihr Geld zurück zu bekommen? Eine Entschädigung für die erzwungenen Zusatztage an Bord? Oder zumindest für den verpassten Flug?
Rechtsanwalt findet deutliche Worte
Unsere Redaktion hat bei Dr. Marcus Hoffmann nachgefragt. Der Rechtsanwalt der Nürnberger Kanzlei „Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte“ ist auf Kreuzfahrten spezialisiert und betreibt die Website „kreuzfahrt-anwalt.de“. Mit ihm haben wir über die Situation rund um die „Norwegian Dawn“ gesprochen.
Wie der Anwalt erklärt, müssen Reiseveranstalter seit einem Urteil des EuGH vom Januar 2023 für Ereignisse einstehen, „die dem allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden zuzuordnen sind und außerhalb der von ihm geschuldeten Leitung stehen. Darunter fällt auch die Infektionsgefahr.“
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Heißt also: Wenn tatsächlich jemand erkrankt wäre, dann hätte man die Reederei auch zur Verantwortung ziehen können. NCL hätte dann nachweisen müssen, dass man an Bord alle nötigen Hygienestandards eingehalten hätte, um eine Ansteckung zu vermeiden. Wenn nicht, wären die Orga-Probleme der Urlauber am Ende auf die Kappe von NCL gegangen – und die Möglichkeit einer finanziellen Entschädigung wäre gegeben gewesen.
ABER: Glücklicherweise ist ja gar niemand an Cholera erkrankt. NCL hat ja nur eine Vorsichtsmaßnahme ergriffen – und es waren die Behörden auf Mauritius, die das Schiff nicht in den Hafen und die Passagiere nicht von Bord ließen.
Bei dieser Menge an äußeren Umständen muss schließlich auch Rechtsanwalt Hoffmann zugegeben, dass die Aussichten auf Entschädigungszahlungen der NCL an die betroffenen Passagiere „nur sehr gering“ seien.