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Hunde-Halter machen immer wieder fatale Fehler – auch du könntest in die Falle tappen

In Zukunft sollten Hunde-Halter auf spezielle Regeln achten. Denn ein bestimmter Fehler unterläuft Hunde-Besitzern immer wieder.

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Viele Hunde-Besitzer achten darauf, dass sie ihren Vierbeiner nicht allzu häufig in Bus und Bahn mitnehmen. Denn oftmals fehlt der Platz für die Tiere, was zu Panik bei den Hunden führen kann. Doch in vielen Fällen lässt sich eine Fahrt mit dem tierischen Freund nicht vermeiden.

Doch nur die wenigsten Hunde-Besitzer wissen, dass es ganz bestimme Vorschriften für die Mitnahme der Vierbeiner in Bus und Bahn gibt. Immer wieder tappen Hunde-Halter in eine bestimmte Falle.

Bestimmte ÖPNV-Vorschriften für Hunde-Halter

Vor allem in Großstädten kommen viele Besitzer nicht drumherum, ihren Vierbeiner mit in den öffentlichen Personennahverkehr zu nehmen. Ob zum Einkaufen, zum Gassi gehen oder zum Tierarzt – in einigen Fällen begleitet der Vierbeiner sein Herrchen oder Frauchen im ÖPNV.

In großen Teilen NRWS ist die Mitnahme des Hundes kostenlos. So brauch man beispielweise beim VRR, dem VRS, dem AVV und dem Westfalentarif kein Extra-Ticket für sein Vierbeiner. Aber Achtung: Das ist nicht in ganz Deutschland der Fall. In manchen Verkehrsverbünden fahren Tiere zum Preis eines Kinder- oder Fahrradtickets mit.

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Es empfiehlt sich also immer, vorab auf der jeweiligen Internetseite nachzuschauen. Ansonsten kann es passieren, dass das Tier unwissentlich schwarzfährt. Bei der Deutschen Bahn beispielsweise fahren Tiere, die in eine Transportbox passen, kostenlos mit. Für größere Hunde muss man ein Zusatzticket lösen.

Im Fernverkehr (ICE oder IC) entspricht der Preis der Höhe einer Kinderfahrkarte. Diese kann allerdings nicht als Online- oder Handyticket zur Verfügung gestellt werden, sondern muss entweder am Schalter gekauft werden oder man muss sie sich nach dem Online-Kauf per Post zusenden lassen.

Maulkorbpflicht in Bus und Bahn?

Viele Hunde-Halter fragen sich auch immer wieder, ob man seinem Tier ein Maulkorb verpassen muss, um im ÖPNV mitfahren zu dürfen. Wenn Hunde zu aggressivem Verhalten neigen, also Mitreisende eventuell gefährden könnten, müssen sie laut VRR oder Westfalentarif auch einen Maulkorb tragen.  



In Zügen der Deutschen Bahn gilt eine generelle Maulkorbpflicht für die Vierbeiner – ganz unabhängig davon, ob das Tier als Kampfhund gelistet ist oder nicht. Auch ganz wichtig: Tiere dürfen keinen Sitzplatz blockieren. Die Verkehrsverbünde bitten darum, Hunde entweder auf dem Boden oder kleine Tiere auf dem Schoß Platz nehmen zu lassen.