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Führerschein: Neue Regeln im Anmarsch – das sind die wichtigsten

Was den Führerschein betrifft, werden nun bald neue Regelungen kommen. Autofahrer werden sie sofort bemerken.

Es werden neue Führerschein-Regelungen kommen.
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Skurriles Verkehrsschild: Das bedeutet der orange "Sarg"

Wer oft auf Deutschlands Autobahnen unterwegs ist, wird sich über das Verkehrszeichen 467 freuen. Was es damit auf sich hat und was zu beachten ist, erfährst du im Video.

Nach dem Erwerb des Führerscheins denken die meisten Autofahrer nicht mehr viel über den „Lappen“ nach. Man trägt das Kärtchen immer im Portemonnaie bei sich und ist mit seinem Auto ganz normal im Straßenverkehr unterwegs.

Das könnte sich in Zukunft ändern. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments plant für 2024 die Einführung neuer Führerscheinrichtlinien. Von einer Änderung der Probezeit bis hin zum digitalen Führerschein sind in diesem Zusammenhang bereits einige Stichworte gefallen.

Im März 2023 wurde der Vorschlag zur Änderung der Führerscheinrichtlinie von der EU-Kommission vorgelegt. Nun hat sich das Parlament zu einigen der Themen geäußert. Das sind die wichtigsten der neuen Regeln, die im Anmarsch sind.

Neue Regeln: Digitaler Führerschein und Fahrtauglichkeits-Checks?

Mit der neuen Führerscheinrichtlinie soll auch der digitale Führerschein eingeführt werden. Damit könnte zukünftig bei einer Polizeikontrolle eine entsprechende App auf dem Smartphone ausreichen. Dennoch soll der herkömmliche Führerschein erhalten bleiben, für die Autofahrer, die den digitalen Führerschein nicht erwerben können oder wollen.


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Auch zu den Fahrtauglichkeits-Checks, die schon lange in Diskussion sind, gibt es Neuigkeiten. So bestand die Idee, dass alle Mitgliedsstaaten die Führerscheine von Personen ab 70 auf maximal 5 Jahre befristen. Der Verkehrsausschuss wollte sogar verpflichtende Gesundheitsüberprüfungen einführen. Nun ist klar: Dieser Entwurf ist endgültig vom Tisch. Stattdessen soll künftig jeder EU-Mitgliedstaat entscheiden, ob bei der Ausstellung und Erneuerung des Führerscheins die Antragstellenden ihre eigene Fahrtauglichkeit selbst beurteilen dürfen oder ob ein Arzt sie überprüfen soll, wie der ADAC berichtet.

Änderung der Probezeit

 Zukünftig soll die Probezeit EU-weit einheitlich geregelt sein. Die Probezeit für Fahranfänger soll demnach mindestens zwei Jahre andauern. Außerdem sollen während dieser europaweit strengere Vorschriften und Strafen gelten, die beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen oder eine strengere Alkoholgrenzwerte betreffen.

Die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen für Motorräder und Personenkraftwagen soll mindestens 15 Jahre und die von Führerscheinen für Lastkraftwagen und Busse mindestens 5 Jahre betragen. Eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Führerscheins für ältere Personen fand keine Mehrheit.


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Wer LKWs der Klasse C fahren möchte, kann dies in Deutschland erst mit 21 Jahren tun, Busse sogar erst ab 24 Jahren. Aufgrund des großen Mangels an Berufskraftfahrern soll bereits 18-Jährigen der Erwerb eines Lkw-Führerscheins oder Busses mit bis zu 16 Fahrgästen erlaubt werden.

Nun müssen sich Parlament, Kommission und Ministerrat noch einigen. Nach den Europawahlen im Juni wird das Thema wieder auf die Tagesordnung kommen. Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie verabschiedet ist, muss Deutschland sie noch in nationales Recht umsetzen.