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Ebay: Lkw-Fahrer verkauft Mütze für einen Euro – dafür muss er jetzt eine Strafe von fast 4.000 Euro zahlen! „Finanziell ruiniert“

Ebay: Lkw-Fahrer verkauft Mütze für einen Euro – dafür muss er jetzt eine Strafe von fast 4.000 Euro zahlen! „Finanziell ruiniert“

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Ein Ebay-Verkäufer gerät in Bedrängnis. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Christoph Dernbach

Diesen Verkauf bei Ebay wird Kai Kevin Spanier (23) wohl nie wieder vergessen. Statt Einnahmen, hatte er Ausgaben.

Für nur einen Euro stellte der Lkw-Fahrer eine Kappe bei Ebay ein. Dann kam auf einmal ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei auf ihn zu. Er soll knapp 4.000 Euro für sein Angebot blechen. Kein Einzelfall, wie RTL berichtet.

Ebay: Verkauf endet in Katastrophe – Lkw-Fahrer geschockt

Demnach verkauft Kai Kevin Spanier des Öfteren bei Ebay Gegenstände, für die er keine Verwendung mehr hat.

Dieses Mal wollte der 23-Jährige eine gebrauchte Kappe mit dem Logo des Energydrink-Herstellers „Monster“ verkaufen. Für nur einen Euro stellte der junge Mann die Cappy ein.

Wenig später fischte er eine Unterlassungserklärung aus seinem Briefkasten mit einer Forderung über 3.744,50 Euro.

Ebay-Verkäufer: „Bin mir keiner Schuld bewusst“

Die Anwaltskanzlei wirft dem Ebay-Verkäufer Markenrechtsverletzung vor, weil die Kappe angeblich gefälscht sei. Außerdem bezichtigten die Anwälte ihn des gewerblichen Verkaufs.

Kai Kevin Spanier kann es nicht fassen: „Ich bin mir keiner Schuld bewusst, weil jeder verkauft auf Ebay und mehr habe ich auch nicht gemacht“, so der junge Mann gegenüber dem Kölner TV-Sender und weiter: „Ich sehe mich schon finanziell ruiniert.“

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Das ist Ebay:

  • ist eines der größten Online-Marktplätze
  • wurde am 3. September 1995 von Pierre Omidyar gegründet
  • wurde zunächst unter dem Namen „AuctionWeb“ gegründet und dann zum Jahresanfang 1998 in „Ebay“ umbenannt
  • bis zum 17. Juli 2015 gehörte auch der Bezahldienst „Paypal“ zum Unternehmen, ehe es unabhängig wurde
  • die ursprüngliche Verbraucher-zu-Verbraucher-Beziehung mit flohmarktähnlichem Charakter änderte sich mit der Zeit, sodass die Plattform mittlerweile auch von kommerziellen Händlern verwendet wird

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Der Lkw-Fahrer kann und will die geforderte Summe nicht zahlen und wendet sich an eine Anwältin. Die hat einen wichtigen Rat an alle, denen bereits Ähnliches passiert ist.

Ebay-Verkauf endet im Streit – das rät eine Anwältin

Nicole Mutschke klärt im „RTL“-Beitrag auf, dass es bei Unterlassungserklärungen üblich sei, „mehr reinzupacken, als da eigentlich reingehört“.

Das sei grundsätzlich zulässig, so die Verteidigerin. Ihr Rat: Bloß nicht unterschreiben. Sonst müsse das geforderte Geld überwiesen werden.

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Mutschke rät, sich vor einem Ebay-Verkauf eine Frage zu stellen, um kein Risiko einzugehen: „Immer wenn es um Marken geht, sich wirklich überlegen: Könnte es ein Fake sein?“

Vor allem, wer gewerblich verkauft, solle man sich im Zweifel lieber nicht die Finger verbrennen: „Ein Euro für ’ne Kappe, das lohnt das Risiko definitv nicht“, so die Anwältin.

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Kai Kevin Spanier dürfte das eine Lehre sein. So schnell wird der junge Mann wohl nichts mehr bei Ebay verkaufen. Wie der Rechtsstreit ausgehen wird, ist noch unklar. (ak)