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Vergewaltigung auf Bochumer Friedhof: Angeklagter denkt darüber nach, sich beim Opfer zu entschuldigen – aber nicht jetzt

Vergewaltigung auf Bochumer Friedhof: Angeklagter denkt darüber nach, sich beim Opfer zu entschuldigen – aber nicht jetzt

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Vergewaltigung auf Bochumer Friedhof: Angeklagter denkt darüber nach, sich beim Opfer zu entschuldigen – aber nicht jetzt

Vergewaltigung auf Bochumer Friedhof: Angeklagter denkt darüber nach, sich beim Opfer zu entschuldigen – aber nicht jetzt

Prozessauftakt nach Vergewaltigung auf Bochumer Friedhof

Rechtsanwalt Michael Emde erklärt, dass sein Mandant Sascha B. (30) sich bei dem Opfer (33) entschuldigen will.

  • Sascha B. soll im Februar eine Frau auf dem Bochumer Blumenfriedhof vergewaltigt haben
  • Jetzt steht der gebürtige Bochumer vor dem Landgericht
  • Sein Anwalt erklärt, ob sich B. bei dem Opfer entschuldigen wird

Am 18. Februar hat sich eine abscheuliche Tat auf dem Blumenfriedhof in Bochum ereignet. Gegen 6.30 war eine 33-jährige Frau auf dem Heimweg von der Disco.

Dort traf sie auf einen 30-jährigen Bochumer, der trotz der kalten Temperaturen nur ein T-Shirt trug. Sie bot ihm Hilfe an und begleitete ihn ein Stück. Dann soll er sie mit einem Stein bewusstlos geschlagen, entkleidet und vergewaltigt haben.

Jetzt muss sich Sascha B., der mutmaßliche Täter, vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Doch gleich der Prozessauftakt dürfte für Aufregung sorgen. Wie Michael Emde, der Anwalt des Opfers, gegenüber dem WDR sagt, steht noch nicht fest, ob sich sein Mandant beim Opfer entschuldigen wird.

Auch, um eventuell Rücksicht auf die Frau zu nehmen.

Anwalt des mutmaßlichen Friedhofsvergewaltigers: „Das ist eine sehr heikle Situation“

Anwalt Emde: „Selbstverständlich denkt mein Mandant darüber nach, sich bei dem Opfer zu entschuldigen. Das ist nur eine sehr heikle Situation und ich rate meinen Mandanten in der Regel davon ab, bis ich nicht mit einem Vertreter des Opfers besprochen habe, ob sowas dem Opfer wirklich hilft oder die Situation möglicherweise nur noch schwieriger macht.“

Der Verteidiger hofft, dass durch den Prozess auch aufgearbeitet werden kann, wo die Ursachen für die schreckliche Tat liegen.

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Angeklagter ist einschlägig vorbestraft – unter anderem wegen Vergewaltigung

Emdes Mandant ist kein unbeschriebenes Blatt. Er ist mehrfach einschlägig vorbestraft – unter anderem wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Seine letzte Verurteilung datiert vom Januar 2010. Damals hat ihn das Landgericht Dortmund zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Seit Mitte 2014 steht der Mann unter Führungsaufsicht.

Der Bochumer nimmt an einem „Kurs“ des Landes Nordrhein-Westfalen teil. Dabei handelt es sich um die „Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein-Westfalen“. Sie soll den Rückfall von Sexualstraftätern eigentlich verhindern. Sascha B.s Sozialprognose sei gut gewesen, so die Bochumer Polizei.

Sascha B. habe eine feste Partnerin gehabt, die von seinen Vorstrafen wusste und er hatte auch einen festen Job. Außerdem nahm er die Therapieangebote der Behörden wahr.

Keine Pressemitteilung zu dem Fall: Kritik an der Bochumer Polizei

Die Bochumer Polizei habe sich „aus Gründen des Opferschutzes“ dazu entschieden, den Fall erst einmal nicht publik zu machen. Viele Beamte waren mit dieser Entscheidung unzufrieden – einige Tage nach der Tat informierte die Behörde dann doch die Öffentlichkeit. (bs)