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Vergewaltigung in Bochum: Polizei gibt neue erschreckende Details zur Sex-Tat auf Friedhof bekannt

Vergewaltigung in Bochum: Polizei gibt neue erschreckende Details zur Sex-Tat auf Friedhof bekannt

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Foto: Jürgen Theobald/Funke Foto Services

Bochum. 

Die Beschreibung der Tat liest sich abscheulich. Laut einem internen Bericht der Polizei Bochum hat ein Mann eine Frau (33) am 18. Februar um 6:30 Uhr auf dem Blumenfriedhof an der Harpener Straße nahe der Bochumer Innenstadt vergewaltigt. Wie die Polizei Bochum nun mitteilt, habe der Mann (30) die Frau auf dem Nachhause-Weg von der Disco angesprochen. Er habe die Frau begleitet. Auf dem Friedhof schlug er sie mit einem Stein bewusstlos, entkleidete sein Opfer und vergewaltigte es. dann ließ er die Frau liegen.

Der Täter, ein 30-jähriger gebürtiger Bochumer, ist schon mehrfach einschlägig vorbestraft. Unter anderem wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Seine letzte Verurteilung datiert vom Januar 2010. Damals hatte ihn das Landgericht Dortmund zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Pressebericht nie veröffentlicht

Ein Pressebericht über die grausame Tat wurde erst am Mittwochnachmittag veröffentlicht. Am Morgen bestätigte die Staatsanwaltschaft gegenüber DER WESTEN die Tat.

Dies liegt daran, dass die Staatsanwaltschaft nur sehr selten mit Vergewaltigungen an die Öffentlichkeit gehe, so Oberstaatsanwalt Paul Jansen. „Uns ist daran gelegen, die Opfer zu schützen. Das letzte Mal haben wir im Fall des Univergewaltigers so gehandelt, um die Studentinnen zu schützen“, so Jansen.

Fall aus Opferschutzgründen nicht öffentlich gemacht

Die Bochumer Polizei schreibt in einer Mitteilung, dass man sich „aus Gründen des Opferschutzes“ dafür entschieden habe, den Fall nicht öffentlich zu machen. In Zukunft werde man in solchen Fällen offensiver vorgehen.

Wie zuvor schon die „Rheinische Post“ berichtet hatte, gab es lediglich eine vertrauliche WE-Meldung (wichtiges Ereignis) der Bochumer Polizei an das NRW-Innenministerium. Die genauen Gründe für dieses Vorgehen sind noch unklar.

Bochumer Staatsanwaltschaft bestätigt Vergewaltigung

Der Mann an einem „Kurs“ des Landes Nordrhein-Westfalen teil. Das bestätigte die Bochumer Polizei am frühen Nachmittag. Dabei handelt es sich um die „Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein-Westfalen“. Sie soll den Rückfall von Sexualstraftätern eigentlich verhindern.

Der Verdächtige steht als einschlägig vorbestrafter laut Polizei seit Mitte 2014 unter Führungsaufsicht. Seitdem nimmt er auch am „Kurs“-Programm teil. Aus heutiger Sicht sei es „ein Fehler, die Festnahme des Bochumers, eine Person aus dem „KURS Konzept“, nicht den Medien mitzuteilen.“

Das Programm läuft in enger Abstimmung mit vielen Institutionen wie der Staatsanwaltschaft oder Bewährungshilfe und beinhalte Maßnahmen wie Gefährderansprachen oder die Überprüfung der Wohnsituation.

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Die Sozialprognose des Mannes sei gut gewesen, so die Bochumer Polizei. Er habe eine feste Partnerin gehabt, die auch von seinen Vorstrafen wusste und hatte auch einen festen Job. Außerdem nahm er die Therapieangebote der Behörden wahr.

Der Bochumer Oberstaatsanwalt Paul Jansen bestätigt die Vergewaltigung: „Wir können den Fall bestätigen. Wir haben Haftantrag gestellt. Und dieser ist am 22. Februar auch vom Amtsgericht erlassen worden.“ Der Täter sitze in Haft. Er habe bereits 2009 und 2010 „einschlägige Sexualdelikte begangen“.

Offenbar Kritik innerhalb der Bochumer Polizei

Laut dem Bericht sind auch bei der Bochumer Polizei viele Beamte unzufrieden damit, dass die Vergewaltigung geheim gehalten wurde. „Die Öffentlichkeit hat aus meiner Sicht ein Recht darauf, zu erfahren, dass von verurteilten Sexualstraftätern eine reale Gefahr ausgeht, wenn sie wieder draußen sind“, sagt ein leitender Kriminalbeamter. „Wenn etwas so Schreckliches wie in Bochum passiert, dann muss das auch beim Namen genannt werden. Ohne Wenn und Aber.“ (fel/göt)