Rund 1,5 Muslime leben in NRW. Vom 6. bis 9. Juni feiern sie in diesem Jahr das Opferfest, auch bekannt als Eid al-Adha oder Kurban Bayrami. Es ist das höchste Fest des Islam.
An Schulen in NRW sorgte das Opferfest in diesem Jahr für Irritationen (>>> hier die Einzelheiten). Aber es gibt ein weiteres Konflikt-Thema – und zwar jedes Jahr aufs Neue. Während der Festtage werden nämlich viele Anhänger des Islam als Zeichen der Nächstenliebe und des Opfermuts Tiere schlachten und das Fleisch mit Familie, Freunden und Bedürftigen teilen.
Opferfest in NRW: Schächten ohne Betäubung verboten
Nicht nur in NRW, sondern bundesweit ist dieses rituelle Schlachten strikt reguliert. Die mit dem Opferfest verbundene Praxis des Schächtens, eine Schlachtform ohne vorherige Betäubung, sorgt dabei stets für heiße Diskussionen.
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Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) hat anlässlich des Opferfests eine unmissverständliche Botschaft ausgesandt: „Schächten ist grundsätzlich nicht erlaubt“, heißt es in einer Mitteilung. Die Landesgesetzgebung zum Tierschutz verbietet demnach generell das Schächten von Tieren ohne vorherige Betäubung, um Leid und Schmerzen zu minimieren. Muslime, die ihren rituellen Pflichten nachkommen wollen, müssen sich demnach an die geltenden Gesetze halten.
„Bislang keine Erlaubnis zum betäubungslosen Schlachten“
Gläubige Muslime in NRW, die die Rituale rund um das Opferfest praktizieren, sehen sich also mit einer klaren Regelung konfrontiert. Das LAVE weist darauf hin, dass trotz der religiösen Bedeutung des Schächtens die Vorgaben des Tierschutzgesetzes einzuhalten sind. Um dem Rechnung zu tragen, werden in vielen Schlachthöfen Methoden angewandt, die sowohl den religiösen als auch den rechtlichen Anforderungen gerecht werden sollen: die Elektro-Kurzzeitbetäubung bei Schafen und der Bolzenschuss bei Rindern – jeweils gefolgt vom Kehlschnitt im betäubten Zustand. So soll sichergestellt werden, dass das Tier einerseits lebend ausblutet, andererseits keinen Schmerz empfindet.
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Soll ein Tier ohne Betäubung geschächtet werden, ist dafür zwingend eine Ausnahmegenehmigung nötig. Dazu erklärt das LAVE jedoch: „Bislang ist in Nordrhein-Westfalen keine Erlaubnis zum betäubungslosen Schlachten ausgesprochen worden.“
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Unabhängig davon fordert der Deutsche Tierschutzbund, Ausnahmegenehmigungen komplett auszuschließen: „Der Deutsche Tierschutzbund lehnt das betäubungslose Schlachten als Tierquälerei ab. Wir fordern ein generelles Verbot des betäubungslosen Schlachtens.“ Die Tierschutzorganisation PETA, die in der Vergangenheit wiederholt Fälle von illegalem Schächten öffentlich gemacht hat, vertritt einen noch schärferen Standpunkt: „Es gibt keine ,tiergerechte‘ oder gar ,humane‘ Tötung in den Schlachtfabriken.“