Er wiegt gerade einmal 50 Gramm, passt in jede Hand und ist dennoch für viele Menschen in Deutschland beinahe so heilig wie der Kaffee am Morgen. Immerhin kann man dank des Führerscheins im Verkehr überall hinfahren und so die Welt erkunden.
Doch mit der absolvierten Führerscheinprüfung ist die Bürokratie noch lange nicht zu Ende, denn wer jetzt nicht schnell handelt, muss zahlen und riskiert großen Ärger.
Verkehr: Fristen für alle Geburtsjahrgänge im Überblick
Denn was viele nicht wissen: Der Führerschein ist nicht unbegrenzt gültig, sondern läuft nach einer Frist von 15 Jahren ab. Daher wird es jetzt für alle spannend, die zwischen 1971 und 1973 geboren wurden. Sie müssen ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2026 umtauschen – egal, ob er grau, rosa oder bereits im Scheckkartenformat ist (vorausgesetzt, er wurde vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt).
Wer das verpasst und erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 10 Euro – und riskiert unnötigen Ärger, vor allem im Ausland. Damit du den Stichtag nicht verpasst, haben wir dir hier einmal kurz und knapp aufgelistet, welche Führerscheine als Nächstes ausgetauscht werden müssen.
- Bis 19. Januar 2026: Geburtsjahrgänge 1971–1973
- Bis 19. Januar 2027: Geburtsjahrgänge 1974–1976
- Bis 19. Januar 2028: Geburtsjahrgänge 1977–1979
- Bis 19. Januar 2029: Geburtsjahrgänge 1980 und später
++ Verkehr: Drastische Kontrolle beim Führerschein – diese Zahl kann zum Verhängnis werden ++
Für Führerscheine im Scheckkartenformat, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, gelten übrigens andere Fristen, die sich nach dem Ausstellungsjahr richten.
- Bis 19. Januar 2026: Ausstellungsjahr 2005–2007
- Bis 19. Januar 2027: Ausstellungsjahr 2008
- Bis 19. Januar 2028: Ausstellungsjahr 2009
- Bis 19. Januar 2029: Ausstellungsjahr 2010
Führerschein: Das benötigst du für den Umtausch
Steht der Umtausch deines Führerscheins bald bevor? Das ist nicht schlimm, du musst nur einige Dinge beachten und etwas Geld in die Hand nehmen, dann kannst du wieder – mit deinem neuen Schein – bußgeldfrei am Verkehr teilnehmen. Hierfür benötigst du folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuell biometrisches Passfoto
- alte Führerschein
Zusätzlich müssen Bearbeitungskosten von 25 Euro gezahlt werden. Und – gegebenenfalls fallen Kosten von 5,10 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an, informierte das Bundesministerium für Verkehr.
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