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Führerscheinklassen: Was darf ich womit fahren – ein Überblick

Es gibt 16 verschiedene Führerscheinklassen. Bis 1999 wurden diese durch Zahlen dargestellt. Seit 2013 ist das neue EU-Gesetz auf Kartenführerscheinen umgesetzt. Auf dem neuen Kartenführerschein ist ein Buchstabensystem. Mit jeder Klasse darfst du ein anderes Fahrzeug führen.

Auf dem Bild ist der Teil eines Kartenführerscheins zu sehen. Das Führerscheinbild ist verpixelt. Darunter stehen die Führerscheinklassen AM, A1,A, B, BE, C1, C1E und L
Es gibt verschiedene Führerscheinklassen. Bis 1999 wurden diese durch Zahlen dargestellt. Auf dem neuen Kartenführerschein ist ein Buchstabensystem. Mit jeder Klasse darfst du ein anderes Fahrzeug führen. Foto: IMAGO/MiS

Seit 1999 gibt es 16 verschiedene Führerscheinklassen. Mit jeder Klasse darfst du ein anderes Fahrzeug fahren.

Ab einem Alter von 16 Jahren Klasse AM, ab 18 Jahren B und ab 24 Jahren A. Hinter den Buchstaben stecken verschiedene Führerscheinklassen. Diese Klassen geben an, welches Kraftfahrzeug du fahren darfst. Dabei ist alles, von Kleinkrafträdern bis zu Traktoren.

Bis zum Jahr 1999 gab es dieses Buchstabensystem nicht. Davor wurden die Klassen durch die Zahlen eins bis fünf verdeutlicht. In der DDR gab es teilweise auch bereits ein Buchstabensystem, dieses war allerdings anders als das System heute. Einheitlichkeit wurde dann durch ein EU-Gesetzt geschaffen. Seit 2013 gibt es die aktuell geltenden Führerscheinklassen. Was welche Klasse zu bedeuten hat und was du womit fahren darfst, erfährst du hier.

Foto: IMAGO/MiS

Die fünf verschiedenen Zahlenklassen haben sich zusätzlich in dem Erteilungsdatum unterschieden. Die neuen Klassen dürfen nicht ohne passende Schlüsselzahl gelesen werden.

Eine Übersicht bis 1999:

Klasse altErteilungsdatumKlasse neuSchlüsselzahl
1 und 1avor dem 1. Januar 1989AM, A1, A2, A, LL 174, 175
1bvor dem 31. Dezember 1988AM, A1, LL 174,
A1 79.05
2nach dem 31. März 1980AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, TC 172, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A79.04, BE 79.06
3vor dem 1. April 1980AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L, T (nur auf Antrag)CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, 175, A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06
3zwischen 31. März 1980
und 1. Januar 1989
AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L, T (nur auf Antrag)CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) , C1 171, L 174, 175,
A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06
3nach dem 31. Dezember 1988AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L, T (nur auf Antrag)CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174,
A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, 
BE 79.06
4 vor dem 1. April 1980AM, A1, LL 174, 175, A1 79.05
5vor dem 1. Januar 1989AM, LL 174, 175, AM 79.02
Übersicht der alten und neuen Führerscheinklassen

Quelle: ADAC

Eine Übersicht bis 2013:

Klasse altErteilungsdatumKlasse neuSchlüsselzahl
A1vor dem 19. Januar 2013AM, A1A1 79.05
Avor dem 19. Januar 2013AM, A2, A1, A
Bvor dem 19. Januar 2013AM, A1, A, B, LA1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04
BEvor dem 19. Januar 2013AM, A1, A, B, BE, LA1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06
C1vor dem 19. Januar 2013AM, A1, A, B, C1, LA1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04
C1Evor dem 19. Januar 2013AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, LA1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06
Cvor dem 19. Januar 2013AM, A1, A, B, C1, C, LA1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04
CEvor dem 19. Januar 2013AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, TA1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06
Mvor dem 19. Januar 2013AM
Lvor dem 19. Januar 2013L
Svor dem 19. Januar 2013AMAM 79.02
Tvor dem 19. Januar 2013AM, L, T
Übersicht der alten und neuen Führerscheinklassen

Quelle: ADAC

Welche Klassen gibt es?

Es gibt sechs übergeordnete Führerscheinklassen. Diese beinhalten alles von Motorrad bis Trecker. Die Klasse A umfasst dabei alles, was zwei Räder hat, also von Roller bis Motorrad. Darauf folgt die Klasse B. Dabei handelt es sich um die klassische Autoführerscheinklasse.

 Die Klassen C und D umfassen größere Kraftfahrzeuge. Mit der Führerscheinklasse C darfst du alle Arten von Lkw‘ fahren. Die Klasse D berechtigt dich, Busse zu führen.

Der Unterschied: Mit der Führerscheinklasse C darfst du nur Kraftfahrzeuge bis maximal acht Personen führen und mit der Führerscheinklasse D auch Fahrzeuge, die mehr als acht Personen transportieren können.

Als Letztes gibt es noch die Führerscheinklasse für Forst,- und Landwirtschaft. Dabei handelt es sich um die Buchstaben L und T. Zugmaschinen wie Traktoren oder Stapler dürfen dadurch von dir geführt werden.

Was darf ich mit welcher Klasse fahren?

Jede der sechs Führerscheinklassen hat untergeordnete Klassen. Insgesamt ergibt das 16 verschiedene Führerscheine. Bei der folgenden Übersicht beziehen wir uns auf Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Verkehr.

Klasse A

Die Führerscheinklasse A setzt sich aus vier Klassen rund um Zweiräder zusammen. Jeder Buchstabe steht dabei für eine Art von Motorrad.

Die kleinste Klasse ist die Führerscheinklasse AM. Diese darfst du ab 15 Jahren machen und erlaubt dir alle Kleinkrafträder mit maximal 50 ccm und 45 km/h zu fahren.

Darauf folgt die Führerscheinklasse A1. Dieser Führerschein wird auch der „125er“ genannt. Ab 16 Jahren darfst du dadurch Krafträder bis 125 ccm führen.

Ab 18 Jahren darfst du dann den A2 Führerschein machen und somit Kraftfahrzeuge ohne Hubraumbegrenzung fahren. Eine Einschränkung gibt es nur bei der Leistung der Motorräder: Diese dürfen nur eine Leistung von 35 kW haben. In dieser Führerscheinklasse sind auch die Berechtigungen für die Klassen AM und A1 inbegriffen.

Foto: IMAGO/Geisser

Der größte Motorradführerschein ist die Klasse A. Mit 24 Jahren darfst du durch sie alle Arten von Motorrädern führen. Einschränkungen bei der Geschwindigkeit gibt es nicht. Der Hubraum darf allerdings nur 50 ccm haben.

Klasse B

Die Führerscheinklasse B beinhaltet den klassischen Autoführerschein. Ab 18 Jahren darfst du damit alleine Autofahren. Das Kraftfahrzeug darf dabei eine Gesamtmasse von 3.500 Kilogramm haben. Die Klassen BE und B96 sind Erweiterungen und berechtigen dich dazu, einen Anhänger an dein Auto zu hängen.

Bei der Erweiterung B96 darfst du an deinen PKW einen Anhänger befestigen, mit dem eine Gesamtmasse von 4.250 Kilogramm nicht überschritten wird.

Foto: IMAGO/Steinach

Bei der Führerscheinklasse BE darf die Gesamtmasse von 7.000 Kilogramm nicht überschritten werden. Der Anhänger darf bei einem PKW mit 3.500 Kilogramm also ebenfalls nur 3.500 Kilogramm haben.

Klasse C

Lkws führen darfst du mit der Führerscheinklasse C. Diese setzt sich wie die Klasse A aus vier Unterklassen zusammen. Jede berechtigt dich eine andere Art von Lkw zu führen. Im Gegensatz zu der darauffolgenden Führerscheinklasse D darfst du hier nur Kraftfahrzeuge fahren, die die Gesamtpersonenzahl von acht nicht überschreitet.

Starten wir mit der Führerscheinklasse C1. Durch sie bist du berechtigt, ein Kraftfahrzeug bis zu 7.500 Kilogramm zu fahren. Der Anhänger darf dabei allerdings nur 750 Kilogramm betragen.

Foto: IMAGO/Jochen Tack

Die Erweiterung wäre die Klasse C. Durch sie kannst du alle Fahrzeuge ab 3.500 Kilogramm führen. Der Anhänger darf dort ebenfalls nur 750 Kilogramm haben. In der Klasse C ist C1 mit eingeschlossen.

Bis zu 12.000 Kilogramm darfst du mit der Lkw-Führerscheinklasse C1E transportieren. Die zwölf Tonnen beziehen sich ebenfalls auf die Gesamtmasse.

Mit der größten Lkw-Klasse, CE, kannst du Lasten bis zu 40.000 Kilogramm transportieren. Voraussetzung dafür ist die Führerscheinklasse C.


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Klasse D

Wie bereits die Führerscheinklassen A und C besteht die Klasse D auch aus vier Unterklassen. Sie berechtigt dich dazu, Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Personen zu bedienen.

Foto: IMAGO/Photo News

Ein Transport bis zu 16 Personen und ein Anhänger mit Gesamtmasse von 750 Kilogramm ist mit der Führerscheinklasse D1 möglich. Die Erweiterung wäre D1E. Mit ihr darfst du einen Anhänger von mehr als 750 Kilogramm an den Bus hängen.

Die Führerscheinklasse D ist ein Abbild der Klasse D1. Der Unterschied ist nur, dass du hier mehr als 16 Personen befördern darfst. Die Anhängerschwere bleibt gleich. Die Ergänzung zu dieser Klasse ist der Führerschein DE. Dieser berechtigt dich dazu mehr als 16 Personen und einen Anhänger schwerer als 750 Kilogramm zu führen.

Klasse T und L

Die Führerscheinklassen L und T sind für den land,- und forstwirtschaftlichen Verkehr bestimmt. Im Wesentlichen unterscheiden sie sich in der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Mit der Klasse L kannst du eine Zugmaschine mit Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h fahren. Eine Grenze von 25 km/h ist für Fahrten mit Anhängern und selbstfahrende Arbeitsmaschinen gesetzt.

Schneller darfst du auf deinem Trecker mit dem Führerschein T fahren. Dort gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Für die Fahrt mit Anhängern oder einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine ist eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gesetzt.

Foto: imago images/pictureteam

Eine Übersicht, was du mit welcher Klasse fahren darfst, hast du jetzt. Falls du mehr über die Kosten wissen zu den einzelnen Führerscheinen wissen möchtest, bekommst du hier alle Infos über die Kosten zum Pkw-Führerschein.