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Rente: Wie viel steht dir zu, wenn du nie gearbeitet hast?

Üblicherweise zahlen Arbeitnehmer in die Deutschen Rentenversicherung ein. Doch wie hoch ist die spätere Rente, wenn nie Beiträge eingezahlt wurden?

Ordner mit Unterlagen zur Rente - McPBLE Folder with Documents to Pension McPBLE Foto: IMAGO / McPHOTO

Für viele geht es nach jahrelanger Arbeit in die Rente. Dafür zahlen Arbeitnehmer in der Regel in die Rentenversicherung ein. Das Geld bekommen sie dann zur Rente ausgezahlt.

Doch was ist, wenn nie in die Rentenkasse eingezahlt wurde? Ob und wie viel dir an Rente zusteht, erfährst du hier.

Rente: Wie viel steht dir zu, wenn du nie gearbeitet hast?

Üblicherweise sind Arbeitnehmer pflichtversichert bei der Deutschen Rentenversicherung. Das bedeutet, dass sie mit dem Erhalt ihres Gehalts einen Beitrag in die Rentenkasse einzahlen. Doch wie hoch ist die spätere Rente, wenn nie Beiträge eingezahlt wurden? Wer keinen Anspruch auf eine Rente hat, kann eine Grundsicherung beantragen, so das Portal „24Hamburg“. Die Sozialhilfe wird aus Steuern finanziert und unterstützt diejenigen, die nie in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Ein Anrecht auf die Grundsicherung haben bedürftige Menschen, die keine reguläre Altersrente beziehen und ihren Lebensunterhalt mit ihrem Einkommen nicht decken können. Die Grundsicherung kann auch bei voller Erwerbsminderung beantragt werden. Wie hoch die Grundsicherung ist, ist abhängig vom Einkommen und Vermögen – das Vermögen des Ehepartners wird ebenfalls berücksichtigt. Alleinstehende Erwachsene bekommen mindestens 449 Euro, Paare erhalten gemeinsam 809 Euro.

Rente: Wie erhält man die Grundsicherung?

Zum Einkommen zählen unter anderem das Erwerbseinkommen, Renten, Elterngeld über 300 Euro, Mieteinnahmen und Kindergeld. Zum Vermögen gehören Bargeld, Wertpapiere, Sparguthaben, Hausvermögen und sogar der Pkw. Wer die Grundsicherung erhalten möchte, muss dafür einen Antrag ausfüllen.


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Der Antrag muss beim Sozialamt oder der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Die Grundsicherung wird 12 Monate lang ausgezahlt, danach brauchst du einen neuen Antrag. Bei Zweifeln sollte die Deutsche Rentenversicherung kontaktiert werden. Dort erfährst du, ob du eine Rente erhältst oder die Grundsicherung beantragen solltest.