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Nach Bürgergeld-Einführung: Kommt nun Bürgerrente?

Nachdem die Politik das Bürgergeld eingeführt hat, planen die Versicherer die Bürgerrente. Doch was genau ist darunter zu verstehen?

Rentner
© IMAGO / Michael Gstettenbauer

Die fünf wichtigsten Versicherungen im Alter

Mit dem Start in den Ruhestand ist es sinnvoll, bestimmte Versicherungen abzuschließen. Diese fünf Versicherungen sollte man im Alter haben oder bereits früh abschließen.

Die einen nennen es Hartz 5, die anderen feiern die Einführung des Bürgergeldes als lang ersehnte Reform. Wie man auch auf das Bürgergeld blicken mag – es scheint nun Schule zu machen. Zumindest der Name soll nun auch für ein anderes großes Sozialprojekt übernommen werden. Wie nun bekannt wurde, erarbeitet die Versicherungswirtschaft Pläne zu einer sogenannten Bürgerrente. Was ist genau darunter zu verstehen?

Wer fordert die Bürgerrente? Eine Arbeitsgruppe des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) erarbeitet unter der Führung von Katja de la Viña, Chefin von Allianz Lebensversicherung, ein Konzept zur Bürgerrente. Am 19. Januar 2023 will das GDV-Präsidium darüber beraten.

Bürgerrente: Der geförderte Höchstbetrag läge bei 292 Euro

Was ist unter der Bürgerrente zu verstehen? Die Bürgerrente soll eine neue, staatlich geförderte private Altersvorsorge sein. Sie soll sehr einfach vom Staat gefördert werden: „Auf jeden Euro, der in die Bürgerrente eingezahlt wird, kommen jeweils 50 Cent Förderung“, heißt es in dem Papier, das der der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt.

Wie der GDV darstellt, soll es sich bei der Bürgerrente um einen Anreiz für Geringverdiener handeln, die kaum Steuern zahlen. „Um die Förderung weiter auf Gering- und Mittelverdiener auszurichten, wäre eine Begrenzung der förderfähigen Beiträge auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sinnvoll“, schreibt die Arbeitsgruppe.

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt im Jahr 2023 genau 7300 Euro im Monat (in den neuen Bundesländern 7100 Euro im Monat). Der geförderte Höchstbeitrag zur „Bürgerrente“ läge also aktuell bei 292 Euro, dazu käme der Zuschuss von 146 Euro.

Während die Einzahlungen steuerfrei sein sollen, werden die Leistungen bei der Auszahlung besteuert. Das Konzept der Bürgerrente entspreche in etwa der heutigen Zulagenförderung, sei aber viel einfacher und damit billiger für den Staat, heißt es in dem Konzept.



Offensichtlich meint der Versicherer-Verband mit der „heutigen Zulagenförderung“ die Riester-Rente. „Im Vergleich zu heute wäre künftig auch ein deutlich erweiterter Personenkreis förderberechtigt.“ Die Riester-Rente, die mittlerweile in Ungnade gefallen ist, würde damit abgelöst.