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Corona: Wer Tests nun selbst bezahlen muss – und wer nicht

Corona: Wer Tests nun selbst bezahlen muss – und wer nicht

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Corona: Wer Tests nun selbst bezahlen muss – und wer nicht

Corona: Wer Tests nun selbst bezahlen muss – und wer nicht

Corona-Varianten: Wie entstehen Mutationen und was macht sie gefährlich?

Was sind eigentlich Corona-Varianten und warum werden sie mit griechischen Buchstaben bezeichnet.

Corona begleitet uns nun schon über anderthalb Jahre und über die Hälfte der deutschen Bürger ist bereits vollständig geimpft. Auch wenn etwa 70 Prozent der Deutschen vollständig geimpft sind, reicht die Quote nicht aus, um eine Herdenimmunität zu bestätigen.

Um einen weiteren Anreiz zu schaffen, sich gegen Corona impfen zu lassen und zukünftige Kosten einzusparen, werden Schnelltests nun nur noch kostenpflichtig angeboten – und nicht mehr umsonst, wie es bisher war. Allerdings trifft dies nicht für alle zu.

Corona: Ab dem elften Oktober gibt es keine kostenfreien Schnelltests mehr

Ab Montag (11. Oktober) sollen Schnelltests nicht mehr kostenfrei angeboten werden. Zuvor hatte der Bund die Kosten für einen Schnelltest pro Woche für jeden Bürger übernommen – das wird sich ab dem 11. Oktober 2021 ändern.

Der Grund dahinter ist ein Anreiz: Denn es sind nicht genug Bürger in Deutschland geimpft, um für eine Herdenimmunität zu sorgen.

Drei Gruppen sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen und haben weiterhin die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu können.

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Das ist das Coronavirus:

  • ist SARS-CoV-2 (Abkürzung für englisch: severe acute respiratory syndrome coronavirus 2)
  • gehört zur Familie der Coronaviren, eine Infektion kann neue Atemwegserkrankung Covid-19 verursachen
  • erstmals 2019 in der chinesischen Stadt Wuhan entdeckt
  • wurde von der WHO am 30. Januar 2020 als „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ und am 11. März 2020 als Pandemie eingestuft
  • Infektion erfolgt in der Regel über Tröpfcheninfektion und Aerosole
  • inzwischen gibt es mehrere Mutation, die noch ansteckender sind – wie die britische, südafrikanische und die brasilianische

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Corona: Drei Gruppen werden von der Regelung ausgenommen

Die erste der Gruppen besteht aus Schwangeren.

Die zweite Gruppierung bezieht sich auf Kinder und Jugendliche, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Die dritte und somit letzte Gruppierung beinhaltet Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen (Unverträglichkeiten) nicht impfen lassen können.

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Corona: Weiterhin nur mit 3G: genesen, geimpft oder getestet

Nach wie vor gilt: Wer nicht genesen oder geimpft ist, muss sich testen lassen, um zum Beispiel an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen zu können.

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„Ein Schnelltest von Profis wird dabei anerkannt, ein selbst durchgeführter Schnelltest für Laien dagegen nicht“, weist die „Verbraucherzentrale NRW“ noch einmal hin. (ali)