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Lidl nimmt DIESES umstrittene Produkt ins Sortiment auf: Das musst du nach dem Kauf unbedingt beachten!

Lidl nimmt DIESES umstrittene Produkt ins Sortiment auf: Das musst du nach dem Kauf unbedingt beachten!

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Lidl nimmt DIESES umstrittene Produkt ins Sortiment auf: Das musst du nach dem Kauf unbedingt beachten!

Lidl nimmt DIESES umstrittene Produkt ins Sortiment auf: Das musst du nach dem Kauf unbedingt beachten!

Lidl: Die Erfolgsgeschichte des Discounters

Rechtlich umstritten – aber bald bei Lidl im Regal!

Der Discounter nimmt ein neues Produkt in sein Sortiment auf. Wir verraten dir, worauf du achten musst, bevor du bei deinem nächsten Lidl-Einkauf zuschlägst.

Lidl bietet bald Dashcam an

Die Rede ist von „Dashcams“, die im Auto auf dem Amaturenbrett oder an der Windschutzscheibe angebracht werden. Von den Aufnahmen erhoffen sich viele Fahrer beispielsweise bei einem Unfall einen Beweis für den exakten Unfallhergang in der Hand zu haben. Die Schwartz-Gruppe, zu der Lidl gehört, betonte in ihrer Produktmitteilung sogar: „Mit der Loop-Recording-Funktion sind Autofahrer auch rechtlich auf der sicheren Seite.“

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Das ist Lidl:

  • Der Discounter Lidl wurde 1973 in Neckarsulm gegründet
  • Lidl betreibt rund 10.800 Filialen in 32 Ländern
  • Lidl ist ein Tochterunternehmen der Schwarz-Gruppe
  • Der Umsatz im Geschäftsjahr 2019/20 lag bei 89 Milliarden Euro
  • Lidl beschäftigt weltweit über 190.000 Mitarbeiter
  • Wöchentlich erscheint ein Prospekt mit Angeboten

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Lidl verkauft das Modell „Nextbase 122+“ ab dem 12. Juli für rund 50 Euro – und wirbt mit klaren Bildern, „durch die aufwändige Gutachten oder Verfahren zur Klärung der Schuldfrage hinfällig werden können.“ Stefan Zeltner, Head of Sales bei Nextbase, verkündet mit großen Worten: „Je mehr Dashcams auf deutschen Straßen im Einsatz sind, desto eher kommen wir unserem Ziel von mehr Verkehrssicherheit ein Stück näher.“

Einer Umfrage von März 2021 zufolge wäre rund die Hälfte der Deutschen für eine Dashcam-Pflicht im Straßenverkehr. Der Bundesgerichtshof (BGH) akzeptiert die Dashcam-Videos als zulässiges Beweismittel. Also alles erlaubt? Nun ja, ganz so schwarz und weiß ist die Sache nicht.

Dashcams neu bei Lidl: Datenschützer sehen die Geräte kritisch

So sehen zum Beispiel Datenschützer Dashcams kritisch – schließlich wird dabei das Kennzeichen eines Autofahrers erfasst, ohne dass dieser davon weiß. Wenn die Dashcam-Aufnahmen dann unzensiert auf YouTube landen, wo sich Dashcam-Zusammenschnitte von Verkehrsverstößen und Unfällen großer Beliebtheit erfreuen, wird das als Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung angesehen.

Wie der ADAC berichtet, sehen die Landesdatenschutzbehörden und der BGH Dashcam-Aufnahmen nur dann als zulässig an, wenn es sich um kurze und vor allem anlassbezogene Videos handelt – d.h. es dürfen nur die Aufnahmen gespeichert werden, die auch tatsächlich als Beweismittel für Unfälle oder sonstige Verstöße benötigt werden.

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Rechtlich spielt es zudem keine Rolle, ob die Dashcam in einem Auto oder an einem Fahrrad angebracht ist.

Lidl nimmt Dashcams ins Sortiment auf: In diesen Ländern sind Dashcams jedoch verboten

In einigen europäischen Ländern gibt es keine konkreten Gesetze zur Nutzung von Dashcams. Der ADAC rät daher, in den folgenden Ländern auf die kleinen Kameras zu verzichten:

  • Belgien
  • Luxemburg
  • Österreich (nur mit Genehmigung erlaubt)
  • Portugal
  • Schweiz

Bei einer unzulässigen Verwendung von Dashcams können sogar Bußgelder verhängt werden. (at)