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Urlaub auf Mallorca: DIESE Regeln musst du 2022 am Ballermann beachten

Urlaub auf Mallorca: DIESE Regeln musst du 2022 am Ballermann beachten

Urlaub auf Mallorca

Urlaub auf Mallorca: DIESE Regeln musst du 2022 am Ballermann beachten

Urlaub auf Mallorca: DIESE Regeln musst du 2022 am Ballermann beachten

Mallorca: Das sind die Hotspots der beliebten Ferieninsel

Die Osterferien sind im vollen Gange und auch die Corona-Regeln werden immer weiter gelockert. Für Viele schreit das nach einem Urlaub auf Mallorca.

Allerdings sind die vergangenen Monate nicht spurlos an der Insel vorbeigegangen. Deswegen solltest du bei deinem Urlaub auf Mallorca einiges beachten.

Urlaub auf Mallorca: Lokale stellen Verhaltenskodex

Lange mussten Partyfans auf ihren Aufenthalt auf Mallorca verzichten. Seit der Megapark allerdings wieder seine Pforten geöffnet hat, kann der Trubel losgehen. Laut „Mallorca Zeitung“ müssen die Feierwütigen bei ihrer nächsten Sause auf der balearischen Insel jedoch einiges beachten.

So will die spanische Insel die ausufernden Partyexzesse nicht mehr dulden. Lokale wie der Megapark, Bierkönig und Bamboleo haben sich daher einem Verhaltenskodex verpflichtet.

Das gilt an erster Stelle für Minderjährige, denn Personen unter 18 Jahren kommen nachts nicht in die Bars der Partymeile. Außerdem will die Veranstaltungsbranche jegliche Form von Hass, Gewalt und Rassismus im Keim ersticken. Auffälligen Partygästen soll der Zutritt verweigert werden.

Darüber hinaus wird auch der Konsum von harten Drogen kontrolliert. Außer Alkohol sind andere Rauschmittel verboten. Ein anderes Thema soll ebenfalls der Vergangenheit angehören.

Urlaub auf Mallorca: Schmuddel-Image soll der Vergangenheit angehören

Laut „Mallorca Zeitung“ werfe die Polizei ein Auge auf erotische Aktivitäten in der Öffentlichkeit. Geschlechtsverkehr sei weder auf den Straßen noch am offenen Fenster im eigenen Hotelzimmer oder für andere sichtbar im Auto erlaubt.

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Dabei variiert die Summe der Bußgelder je nach Verstoß. Leichte Vergehen werden mit 100 bis 750 Euro geahndet, während bei großen Fehltritten mit bis zu 3.000 Euro Strafe zu rechnen ist. (neb)