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Hund aus Oberhausen beschlagnahmt – Besitzer fassungslos: „Ich bin verzweifelt“

Ein Mann aus Oberhausen klagt im Netz über die Beschlagnahmung seines Hundes. Die Stadt auf, wie es zu einem solchen Vorfall kommt.

© IMAGO/Zoonar

Das ist die Stadt Oberhausen

Oberhausen im westlichen Ruhrgebiet zählt zu den größten Städten der Region und war einst bekannt für seine Stahlproduktion. Wir stellen dir die Stadt vor.

Hunde sind für viele Menschen viel mehr als nur ein Haustier. Sie sind fester Bestandteil der Familie und begleiten ihre Besitzer auf jedem ihrer Lebenswege. Umso schlimmer ist es wohl, wenn es zu einer Beschlagnahmung des Tieres kommt. Über genau so ein Szenario beschwert sich ein Mann aus Oberhausen.

In einem Facebook-Post schreibt er: „Ich pflege meinen chronisch kranken Hund Balou, der aus schlechter Haltung stammt und eine schwere Vergangenheit hat.“ Der Hund aus Oberhausen sei in tierärztlicher Behandlung. „Einige Jahre hatte er sich vollständig erholt, aber seit dem Tod meines Bruders hat er stark abgebaut und wieder Fell verloren“, heißt es weiter. Auf Empfehlung einer Tierärztin habe er Balou seit November 2024 ausschließlich mit Spezialfutter ernährt. Die Finanzierung dafür sei durch „helfende Hände abgesichert“. Dennoch habe sein Nachbar ihn nach eigenen Angaben beim Veterinäramt angeschwärzt.

Hund aus Oberhausen beschlagnahmt

„Bei der Kontrolle wurden meine vorgelegten Arztberichte und Erklärungen ignoriert – und schlimmer noch: In ihrem Bericht haben sie meine Aussagen völlig verdreht, sodass aus ‚Finanzierung gesichert‘ das genaue Gegenteil gemacht wurde“, heißt es in dem Post.

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„Ohne Rücksicht auf Balous traumatische Vorgeschichte“ habe man den Hund beschlagnahmt und mitgenommen. „Ich bin verzweifelt und suche dringend Rat“, schreibt der Mann aus Oberhausen. Anwälten konnten ihm laut eigener Aussage allerdings nicht helfen, erklärt er in einem Update. Doch unter welchen Umständen kann ein Hund eigentlich beschlagnahmt werden?

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Das sagt die Stadt zu der Beschlagnahmung

Auf Anfrage von DER WESTEN teilte die Stadt Oberhausen mit, dass die Tiere bei Kontrollen nur nach sorgfältiger Prüfung durch der Amtstierärztin beschlagnahmt werden. Dies gelte insbesondere, wenn sich die Tiere in einem gesundheitlich bedenklichen Zustand befinden oder wenn das Haltungsumfeld und die Hygienebedingungen nicht art- und verhaltensgerecht sind.


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Zudem verweist die Stadt Oberhausen auf Paragraf 16a des Tierschutzgesetzes. Demnach könne die Behörde „ein Tier, das nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes mangels Erfüllung der Anforderungen des Paragraf 2 erheblich vernachlässigt ist oder schwerwiegende Verhaltensstörungen aufzeigt, dem Halter fortnehmen und so lange auf dessen Kosten anderweitig pfleglich unterbringen, bis eine den Anforderungen des Paragraf 2 entsprechende Haltung des Tieres durch den Halter sichergestellt ist.“ Ob und wann der Hund aus Oberhausen zurück zu seinem Besitzer darf, bleibt vorerst abzuwarten.