Vielerorts sind es nicht mehr nur Autos und Fahrräder, die das Stadtbild zeichnen, sondern auch E-Scooter machten sich Monate lang auf den Straßen breit. Das hat jetzt ein Ende. Zumindest in Gelsenkirchen, denn in der Stadt im zentralen Ruhrgebiet sind die flinken Zweiräder nun verboten. Ziehen andere Städte jetzt nach? DER WESTEN hat mal nachgefragt.
Gelsenkirchen: SO sehen andere Städte das E-Scooter-Verbot
Für wen ein Auto zu teuer und das bloße Fahrradfahren zu anstrengend ist, der war in den letzten Jahren meist mit dem berühmt berüchtigten E-Scooter unterwegs. Per App anmelden, bezahlen und zack – konnte man ganz bequem losfahren. Nachdem sich die Stadt Gelsenkirchen allerdings dafür eingesetzt hat, dass die Regeln für das Ausleihen der Elektro-Roller verschärft werden, hat das Verwaltungsgericht nun entschieden, dass die Betreiber Bolt und Tier die Scooter aus der Stadt entfernen sollen (wir berichteten). Ziehen andere Regionen in NRW nun nach?
+++ Zoom Gelsenkirchen nimmt Abschied – IHN werden Besucher nie wieder sehen +++
E-Scooter-Fahrer aus Duisburg können zumindest schon mal aufatmen. „Die Stadt Duisburg plant zurzeit keine Verbote oder Einschränkungen von E-Scootern in ihrem Stadtgebiet“, erklärt der Pressesprecher auf Anfrage von DER WESTEN. Und auch „die Stadt Oberhausen beabsichtigt derzeit nicht, ein Verbot analog dem Vorgehen der Stadt Gelsenkirchen auszusprechen“, heißt es vonseiten des westlichen Ruhrgebietes. Dortmund und Düsseldorf hingegen regulieren den E-Scooter-Gebrauch mit geschärften Regelungen.
Weitere Themen:
Verwarnungsgelder und ein veränderter Zeitraum der Sondernutzungsgebühr haben sich in Dortmund bereits etabliert. Die Stadt Düsseldorf will im Rahmen eines Pilotprojektes ab September 2024 die Geschwindigkeitsdrosselung bei E-Scootern testen. Das Amt für Straßen und Verkehr der Stadt Essen wird diese Entwicklungen entsprechend beobachten.
Ob die Städte weiterhin an ihrer Meinung festhalten oder ob sie sich eines Tages ebenfalls zu einem Verbot der E-Scooter durchringen, bleibt abzuwarten.