Ein bedeutender Klimaprozess zwischen dem peruanischen Kläger Saúl Luciano Lliuya und dem Energiekonzern RWE ist am Oberlandesgericht Hamm am Mittwoch (28 . Mai) abgeschlossen worden.
Und das mit für viele auf den ersten Blick enttäuschendem Ergebnis: Denn die Richter lehnten die Berufung des Klägers ab. Dem vorangegangen waren eine intensive Beweisaufnahme vor Ort in Peru im Mai 2022 und eine zweitägige Anhörung von Sachverständigen in Hamm im März 2025.
Gerichtsurteil im Fall gegen RWE
Das Urteil sei nun rechtskräftig. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der Vorsitzende Richter Dr. Rolf Meyer erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass RWE womöglich haftbar gemacht werden könnte, falls eine Beeinträchtigung durch CO₂-Emissionen drohe. „Falls eine Beeinträchtigung droht, könnte der Verursacher verpflichtet werden, Maßnahmen zur Verhinderung zu ergreifen“, sagte Dr. Meyer. Das könnte beinhalten, dass Unternehmen wie RWE für künftige Kosten anteilig aufkommen müssen.
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Der Richter betonte, die Entfernung zwischen den Kraftwerken von RWE, das seinen Hauptsitz in Essen hat, und dem Wohnort des Klägers in Peru sei allein kein Grund, die Klage abzulehnen. Zudem wies er die Aussage von RWE zurück, dass das Urteil eine Klageflut gegen Einzelpersonen auslösen könne. „Die Rechtsauffassung des Gerichts bedeutet nicht, dass künftig jeder einzelne Bürger rechtlich belangt werden kann“, stellte Meyer klar. Kleinstbeiträge einer Person seien nicht haftungsrelevant. Auch könne sich RWE nicht auf einen Versorgungsauftrag berufen, um mögliche Eigentumsbeeinträchtigungen zu rechtfertigen.
Risikobewertung spricht gegen Kläger trotz Kritik an RWE
Die Klage wurde dennoch abgewiesen, da das Gericht die Flutgefahr als zu gering einschätzte. Laut Sachverständigem liegt die Wahrscheinlichkeit, dass Wasser des Gletschersees das Haus des Klägers in den nächsten 30 Jahren erreicht, bei etwa einem Prozent. Die Flutwelle würde nur wenige Zentimeter hoch sein und das Haus nicht gefährden.
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Einwendungen des Klägers gegen diese Analyse ließ das Gericht laut nicht zu, wie aus einer aktuellen Pressemitteilung hervorgeht. Es folgte der Ansicht des Sachverständigen, dass die Analyse der örtlichen Gegebenheiten ausreiche. Der vom Kläger gewünschte „Klimafaktor“ wurde abgelehnt. Zudem seien Annahmen gemacht worden, die den Kläger bereits begünstigten, etwa eine zu niedrige talseitige Barriere. Das tatsächliche Risiko liege laut Gericht deutlich unterhalb von einem Prozent. So endete die langjährige Klage gegen RWE endgültig.
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