Veröffentlicht inDuisburg

Wesel: Diese Männer folterten ihr Opfer zwei Tage lang und rammten ihm Spieße in den Kopf – der Grund dafür ist unglaublich

Wesel: Diese Männer folterten ihr Opfer zwei Tage lang und rammten ihm Spieße in den Kopf – der Grund dafür ist unglaublich

folterprozess1.jpg

Duisburg. 

40 Gramm Gras waren verschwunden und Benjamin S. wurde verdächtigt, für das Verschwinden der Drogen verantwortlich zu sein. Das war der Auslöser für ein Martyrium, das sich anhört wie aus einem schlechten Horrorfilm.

Insgesamt sechs Männer zwischen 21 und 47 Jahren wurden im Folterprozess jetzt vom Duisburger Landgericht verurteilt.

Folterprozess am Duisburger Landgericht: Sechs Männer folterten ihr Opfer zwei Tage lang

Drei der Verurteilten verabredeten sich an jenem Oktobertag 2017 mit ihrem Opfer und brachten es in ihre Wohnung. Was sie in den nächsten 33 Stunden mit Benjamin S. – der eigentlich „Freund“ und „Kumpel“ war – machten, lässt sich schwer begreifen.

Vor allem Ibrahim B. und Danny Q. kristallisieren sich während der Verhandlung des Folterprozesses am Duisburger Landgericht als Haupttäter heraus. Ibrahim B. wollte seine Drogen oder den Straßenverkaufswert von 400 Euro vom Opfer zurück.

————————————

• Mehr Themen:

Neue Details zur Messerstecherei in Hagen: Lebensgefährlich verletzter Mann (31) gehört vermutlich zu den Bandidos

A45 bei Dortmund: Tragischer Unfall, junge Frau (26) verliert ihr Leben

• Top-News des Tages:

Gruppenvergewaltigung in Velbert: Verdächtiger in Bulgarien geschnappt – sein junges Alter schockiert

Brand in Mülheim: Flammen schlagen über das Dach hinaus – Feuerwehrmann verletzt sich bei Einsatz

————————————-

Was sich dann unter dem Einfluss von Drogen und Gruppendynamik in der Wohnung und dem Auto in Wesel abspielte, können sich die sechs mehrheitlich vorbestraften Männer auch bei Urteilsverkündigung nicht erklären.

Das Opfer wird mit Fäusten, Elektrokabeln und einem Plastikdildo geschlagen. Ihm wird eine Pistole an den Kopf gehalten und gedroht. Dem Opfer wird eine Mischung aus Nitro und Desinfektionsmittel in Augen, Nase und Mund geträufelt. Er wird gezwungen eine Line aus Gewürzen durch die Nase zu ziehen.

Unglaubliches Folter-Martyrium

Nach und nach steigern die von Drogen berauschten Täter in wechselnder Besetzung ihre Foltermethoden. Das Opfer wird an der Hand zwangstättowiert, im ganzen Gesicht angemalt und seine Hände an einen Aktenkoffer genagelt.

In seinen Kopf werden Holzspieße und in die Oberschenkel Fonduespieße gesteckt. Als wäre das nicht genug, führen ihn seine Peiniger als „Hündchen“ auf allen Vieren an der Leine durch einen Park in Wesel.

Folgen bei Opfer: „Er ist gebrochen“

Die Folgen für das Opfer sind verheerend. Er erleidet nicht nur schwere Verletzungen, sondern auch gravierende nachhaltige psychische Folgen.

Er ist zeitweise in geschlossener Behandlung, sogar Suizidgedanken treiben ihn um. „Er wurde gebrochen“, fasst es der Staatsanwalt in seinem Plädoyer zusammen.

Opfer flüchtet sich in Friseurladen

Das Martyrium endet erst, als das Opfer damit beauftragt wird, zwei PlayStations in einem Elektrofachhandel in der Innenstadt zu klauen, um so seine Schulden zu begleichen.

Er ergreift daraufhin die Flucht, rettet sich in einen Friseursalon und wird dort völlig verstört von der Polizei aufgegriffen. Einen so unter Todesangst stehenden Mann hätten auch die eingesetzten Beamten noch nicht vorgefunden, berichtet einer der Anwälte.

Haftstrafen wegen erpresserischem Menschenraub

Die Täter hatten sich vor Gericht geständig und mehr oder minder reuig gezeigt – und entschuldigten sich beim Opfer und seiner Familie. Die beiden Haupttäter Ibrahim B. (vier Jahre) und Danny Q. (fünf Jahre und drei Monate) werden zu Haftstrafen wegen erpresserischem Menschenraubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

+++Gruppenvergewaltigung in Velbert: Verdächtiger in Bulgarien geschnappt – sein junges Alter schockiert+++

Bei Sebastian K. (zwei Jahre und sechs Monate), Thorsten S. (zwei Jahre und drei Monate) und Alan G. (drei Jahre) sah das Gericht Beihilfe zu erpresserischem Menschenraub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung bewiesen. Sebastian K. wurde wegen Freiheitsberaubung zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Er war erst später hinzugekommen.

In seiner Urteilsbegründung machte der Richter nochmal die sadistische Neigung der Täter und die seelische Demütigung des Opfers deutlich. „Es war ein außergewöhnlicher Fall von großer Brutalität.“