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Happy-End mit Wermutstropfen! Ein Jahr später – wie geht es eigentlich Bivsi und ihrer Familie?

Happy-End mit Wermutstropfen! Ein Jahr später – wie geht es eigentlich Bivsi und ihrer Familie?

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Bivsi und ihre Familie dürfen wieder zurück nach Duisburg. Foto: Privat
  • Bivsi und ihre Familie leben wieder ihren normalen Alltag
  • Wermutstropfen bleibt: Wie geht es in zwei Jahren weiter?
  • Unterstützer und Familie wollen sich bald zusammensetzen

Duisburg. 

Es war einer der Aufreger im letzten Jahr! Bivsi (16) wird aus dem Unterricht gebeten und kurze Zeit später gemeinsam mit ihrer Familie nach Nepal abgeschoben.

Ende August 2017 dann das Happy-End – Bivsi und ihre Familie dürfen nach Duisburg zurück. Auch dank großer Unterstützung aus dem ganzen Ruhrgebiet.

Der Fall Bivsi: Erst abgeschoben, dann Happy-End – so geht es der Familie ein Jahr später

Schnell bildete sich eine Pro-Bivsi-Bewegung. Schüler demonstrierten auf den Straßen und sammelten Unterschriften, die dann an den Petitionsausschuss des Landtages übergeben wurden.

Familie zurück in Wohnung, Schule und Job

Einer der Unterstützer ist Stephan Kube, Schulpflegschaftsvorsitzender des Steinbart-Gymnasiums in Duisburg, das auch Bivsi besuchte. Er flog gemeinsam mit Felix Banaszak, ehemaliger Schülersprecher der Schule und Vorstandssprecher von Bündnis 90/Die Grünen Duisburg, nach Kathmandu und besuchte die Familie Rana während ihrer Zeit in Nepal.

Auch ein Jahr danach ist er nach wie vor mit der Familie Rana in Kontakt und weiß um ihre Situation: „Ihnen geht es gut, so wie vor dem 29. Mai 2017 auch. Sie wohnen in ihrer alten Wohnung, Herr Rana hat seinen alten Job und Bivsi ist jetzt in der 10. statt 9. Klasse.“

Wermutstropfen bleibt

„Ich bin froh, dass es so ausgegangen ist“, freut sich der Schulpflegschaftsvorsitzende. Doch einen Wermutstropfen gebe es. Denn die Aufenthaltsgenehmigung der Familie sei an die Ausbildung Bivsis gekoppelt. Das Mädchen darf in ihrem Geburtsland nur mit einem „Schüleraustausch-Visum“ zur Schule gehen.

„Das muss man sich mal vorstellen“, ist Kube entsetzt. Das Problem: „Wenn Bivsi volljährig ist, dann stellt sich die Frage, ob die Grundlage der Verlängerung des Aufenthaltsstatus für ihre Eltern noch vorhanden ist.“ Das sei doch eine leichte Trübung der Freude über die gelungene Rückkehr im August letzten Jahres.

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In zwei Jahren wird Bivsi ihr Abitur ablegen, dann hat sie vor zu studieren. Tiermedizin vielleicht. Was für die 16-Jährige einen schönen Abschluss ihrer Schullaufbahn sein sollte, könnte die Familie zugleich entzweien. Denn die Aufenthaltserlaubnis der Eltern gilt erstmal nur aus „humanitären Gründen“.

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Damit es dazu nicht kommt, wollen die Unterstützer und die Familie Rana sich Ende der Sommerferien zusammen setzen und beraten, wie man weiter vorgehen soll. „Wir legen die Hände auf jeden Fall nicht in den Schoss“, erklärt Kube.

Er versteht nicht, wie jemand wie das Ehepaar Rana – das gut integriert war – abgeschoben werden konnte, während etwa der Leibwächter Osama bin Ladens nach wie vor in Bochum lebe.

„Herr Rana hat sich hier voll eingebracht, Steuern und Sozialabgaben gezahlt und wird vielleicht in zwei Jahren wieder aus dem Land gejagt“, so Kube.

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Falsche Identitäten bei Einreise

Zu der Abschiebung der Familie Rana kam es, da die Eltern aus Angst vor Verfolgung zu Zeiten des nepalesischen Bürgerkriegs unter falschem Namen nach Deutschland einreisten.

Der richtige Pass der Mutter wurde bei einer Hausdurchsuchung im Jahr 2003 gefunden. Der Vater gab 2012 eigenständig bei der Ausländerbehörde der Stadt Duisburg an, dass er eine falsche Identität benutzt habe. Später zeigte er sich noch selbst an.