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Dortmund: Polizisten zu leerer Halle gerufen – als sie dort ankommen, trifft sie der Schlag

Dortmund: Polizisten zu leerer Halle gerufen – als sie dort ankommen, trifft sie der Schlag

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Dortmund: Polizisten zu leerer Halle gerufen – als sie dort ankommen, trifft sie der Schlag

Dortmund: Polizisten zu leerer Halle gerufen – als sie dort ankommen, trifft sie der Schlag

Gewahrsam? Festnahme? Was diese Polizei-Begriffe wirklich bedeuten

Dortmund. 

Seit vergangenem Freitag ist in NRW die neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Genau in der darauf folgenden Nacht wurde die Polizei Dortmund in den Stadtteil Kirchderne gerufen.

Was sich dort in einer leerstehenden Halle abspielte, sorgte bei den Einsatzkräften aus Dortmund für große Augen.

Dortmund: Illegale Aktion in leerstehender Halle

Als die Beamten um 3.53 Uhr an dem Gebäude an der Beylingstraße in Dortmund eintrafen, dröhnte bereits laute Musik heraus.

Mehr als 100 Menschen feierten zu diesem Zeitpunkt eine wilde Party. Beim Anblick der Polizisten rannten zahlreiche Teilnehmer des illegalen Raves sofort davon.

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Ein paar Fakten über die Stadt Dortmund:

  • wurde 880 erstmals schriftlich erwähnt (als ‚Throtmanni‘)
  • hat 588.250 Einwohner (Stand: Dezember 2019) und ist damit die neuntgrößte Stadt Deutschlands
  • nach Fläche und Einwohnerzahl die größte Stadt im Ruhrgebiet
  • der Signal-Iduna-Park (Heimstadion von Borussia Dortmund) ist mit über 81.000 Plätzen das größte Fußballstadion Deutschlands
  • weitere Sehenswürdigkeiten: Westfalenpark, Dortmunder U, Deutsches Fußballmuseum
  • Oberbürgermeister ist Thomas Westphal (SPD)

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Doch insgesamt 77 Feierwütige (17 bis 39 Jahre) konnte die Polizei mit vereinten Kräften festhalten.

Das droht den Teilnehmern des illegalen Raves in Dortmund

Sie alle müssen sich nun auf ein Verfahren wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung einstellen.

Außerdem droht ihnen ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen die aktuelle Coronaschutzverordnung. Darin heißt es: „Der Betrieb von Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Einrichtungen sowie vergleichbare Veranstaltungen (öffentliche Tanzveranstaltungen, private Tanz- und Diskopartys und ähnliches) sind untersagt.“

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Drei der Teilnehmer versuchten noch, die Einsatzkräfte an der Nase herumzuführen. Weil sie falsche Namen angaben, müssen sie sich nun zusätzlich auf ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einstellen.

Nach der Aufnahme aller Personalien erhielten alle Teilnehmer einen Platzverweis. Die Polizei sicherte anschließend das Gebäude. (ak)