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Herne: Neue Testpflicht in Kitas – warum es NRW der Pott-Stadt jetzt nachmacht

Herne: Neue Testpflicht in Kitas – warum es NRW der Pott-Stadt jetzt nachmacht

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Herne: Neue Testpflicht in Kitas – warum es NRW der Pott-Stadt jetzt nachmacht

Herne: Neue Testpflicht in Kitas – warum es NRW der Pott-Stadt jetzt nachmacht

Corona-Varianten: Wie entstehen Mutationen und was macht sie gefährlich?

Was sind eigentlich Corona-Varianten und warum werden sie mit griechischen Buchstaben bezeichnet.

Wenn eine Idee aus Herne in ganz NRW Schule macht…

Corona wütet noch immer in Deutschland. Wenngleich die Inzidenzen vielerorts sinken und die Hospitalisierungsrate stabil bleibt, bereitet die hochansteckende Omikron-Variante vielen Eltern – besonders von Kita-Kindern – Sorgenfalten. Zwar sei laut mehrerer Studien der Verlauf bei einer Infizierung vergleichsweise mild, trotzdem müssen die Kinder dann isoliert zu Hause betreut werden.

Jetzt hat das Land NRW auf eine Idee aus Herne reagiert – und die Testpflicht in Kitas neu geregelt!

Herne: Neue Testpflicht in Kitas – NRW schaut sich Idee von Pott-Stadt ab

Und die sieht jetzt so aus: In Kitas besteht jetzt eine Testpflicht, wenn eine Person infiziert ist. Das gilt sowohl für betroffene Kinder als auch für betroffene Erwachsene, darunter das Kita-Personal, das regelmäßig mit den Kindern in Kontakt kommt. Sobald eine Infektion mit einem Schnell- oder einem PCR-Test nachgewiesen wird, müssen in den folgenden zehn Tagen alle Kinder mittels eines Corona-Schnelltests getestet werden.

Wann die Tests durchgeführt werden, regeln die Kitas selbst. Allerdings muss der erste Test vorgenommen werden, bevor die Kinder die Kita zum ersten Mal betreten, nachdem dort eine Infektion aufgetreten ist.

Die Kinder können den Test auch zu Hause machen, die Eltern müssen das Ergebnis dann der Kita vorlegen und per Unterschrift versichern, dass die negative Probe auch wirklich vom Kita-Kind stammt.

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Das bedeuten die 3G-, 2G- und 2G+-Regel:

  • 3G: wer nicht vollständig geimpft ist oder als genesen gilt, muss entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen
  • Ungeimpfte müssen z.B. für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen
  • die 2G-Regel (geimpft oder genesen) ist eine Verschärfung der 3G-Regel. Hier haben Ungeimpfte selbst mit negativem Corona-Test keine Chance auf Zugang
  • noch härter ist die 2G+-Regel: Hier müssen selbst Geimpfte einen negativen Corona-Test vorlegen, so z.b. bei Hotelaufenthalten oder körpernahen Dienstleistungen

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Herne: Neue Testverordnung soll Omikron-Welle in Kitas brechen

Ausgenommen von der Testpflicht sind alle vollständig Geimpften. Sollte ein positiver Schnelltest in der Kita innerhalb von 48 Stunden durch einen negativen PCR-Test wiederlegt werden, endet die Testpflicht sofort – bis zum Auftreten eines weiteren positiven Falls. Das Konzept stammt vom Krisenstab der Stadt Herne.

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Oberbürgermeister Frank Dudda (58, SPD): „Die Stadt Herne legt großen Wert darauf, die Jüngsten und das Kita-Personal so gut wie möglich vor einer Ansteckung zu schützen. Deswegen hat sich der Krisenstab eine engere landesweite Regelung gewünscht. Zumal die Kinder die Infektionen häufig in ihre Familien hineintragen. Diese Dynamik wollen wir durchbrechen.“

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Bleibt nur noch zu hoffen, dass die Omikron-Welle so schnell wie möglich überstanden ist… (mg)