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Corona in NRW: Lockerungen kommen! Karneval, Einzelhandel und Co. – DAS musst du jetzt wissen

Corona in NRW: Lockerungen kommen! Karneval, Einzelhandel und Co. – DAS musst du jetzt wissen

Corona NRW

Corona in NRW: Lockerungen kommen! Karneval, Einzelhandel und Co. – DAS musst du jetzt wissen

Corona in NRW: Lockerungen kommen! Karneval, Einzelhandel und Co. – DAS musst du jetzt wissen

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Was sind eigentlich Corona-Varianten und warum werden sie mit griechischen Buchstaben bezeichnet.

Endlich kommen in NRW Lockerungen! Vor allem im Einzelhandel soll sich etwas ändern und auch Karneval soll in NRW gefeiert werden dürfen.

Natürlich wird hier mit Blick auf Corona jetzt nicht einfach alles wieder geöffnet – das Bundesland geht noch vorsichtig vor. Hier erfährst du, was sich ab dem 9. Februar in NRW ändert.

Corona in NRW: Erste Lockerungen für den beim Karneval – unter DIESEN Umständen darfst du feiern

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kündigt am Dienstag erste Lockerungen für die ab Mittwoch in Kraft tretende neue Corona-Schutzverordnung. Damit soll unter anderem der Karneval unter bestimmten Auflagen gefeiert werden können. Auch im Einzelhandel und für Jugendliche verspricht der Minister erste Aufweichungen der bisher geltenden Regeln.

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Das ist das Coronavirus:

  • ist SARS-CoV-2 (Abkürzung für englisch: severe acute respiratory syndrome coronavirus 2)
  • gehört zur Familie der Coronaviren, eine Infektion kann neue Atemwegserkrankung Covid-19 verursachen
  • erstmals 2019 in der chinesischen Stadt Wuhan entdeckt
  • wurde von der WHO am 30. Januar 2020 als „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ und am 11. März 2020 als Pandemie eingestuft
  • Infektion erfolgt in der Regel über Tröpfcheninfektion und Aerosole
  • inzwischen gibt es mehrere Mutationen, die noch ansteckender sind – wie die britische, südafrikanische und die brasilianische

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Der Karneval soll in NRW in sogenannten „Brauchtumszonen“ unter der 2G-plus-Regel stattfinden können. Alle, die in diesen Zonen feiern wollen, müssen also entweder vollständig geimpft und geboostert beziehungsweise frisch getestet sein. Wer drinnen feiert, braucht trotz Auffrischimpfung einen aktuellen negativen Schnelltest-Nachweis. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes muss ebenfalls bestehen bleiben.

Die Regelung gilt von Weiberfastnacht an bis Karnevalsdienstag und darf stichprobenartig von den Kommunen kontrolliert werden. Im Fall einer nicht Befolgung der Regeln muss mit einem hohen Bußgeld gerechnet werden, so Laumann. Städte könnten auch Bereiche sperren und Zugänge kontrollieren. Dennoch appelliert der Gesundheitsminister an alle, aufgrund der weiterhin höhen Inzidenzen auf größere Feiern zu verzichten.

Corona in NRW: DAS ändert sich jetzt im Einzelhandel und für die Jugend

Ab Mittwoch muss die 2G-Beschränkung im Einzelhandle nicht mehr konsequent, sondern nur noch stichprobenartig kontrolliert werden. Gleiches gilt auch für Geschäftslokale von Dienstleistern und Handwerkern. Die 2G-Regel bleibt aber weiterhin bestehen, weil sie sich bewährt habe, so Laumann. „In Nordrhein-Westfalen haben die Gerichte unsere Regelungen im Einzelhandel für rechtsgültig betrachtet.“ Der Handelsverband in NRW kritisiert diese Maßnahme und würde die 2G-Regel lieber ganz abschaffen. Sie schade den Finanzen und sei außerdem „unwirksam“, so Hauptgeschäftsführer Peter Achten.

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Das bedeuten die 3G-, 2G- und 2G+-Regel:

  • 3G: wer nicht vollständig geimpft ist oder als genesen gilt, muss entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen
  • Ungeimpfte müssen z.B. für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen
  • die 2G-Regel (geimpft oder genesen) ist eine Verschärfung der 3G-Regel. Hier haben Ungeimpfte selbst mit negativem Corona-Test keine Chance auf Zugang
  • noch härter ist die 2G+-Regel: Hier müssen selbst Geimpfte einen negativen Corona-Test vorlegen, so z.b. bei Hotelaufenthalten oder körpernahen Dienstleistungen

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Währenddessen können jetzt auch Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren aufatmen. Denn jetzt gelten auch sie als immunisiert, solange sie zur Schule gehen und die regelmäßigen Schnelltests über sich ergehen lassen. Dadurch erfüllen sie außerdem die 2G-plus-Vorraussetzungen, so Laumann. In der Jugendarbeit reicht nun wieder die 3G-Regelung.

Corona in NRW: Noch mehr Änderungen ab Mittwoch

Auch bei der Quarantäne ändert sich jetzt etwas. Wer sich nach einer Infektion freitesten möchte, kann dies nun mit einem Schnelltest in einem Testzentrum machen und braucht keinen PCR-Test mehr. Bei genesenen Personen entfällt nach der zweiten Impfung nun auch die Karenzzeit von 14 Tagen. Sie sind also unmittelbar nach der zweiten Impfung von der Quarantäne ausgenommen und von der Testpflicht bei 2G plus befreit.

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Und jetzt kommt auch die umstrittene Impfpflicht für das Pflege- und Klinikpersonal. Laumann fordert jedoch, den genauen Personenkreis zu definieren und will einen Leitfaden, der Gesundheitsämtern in Einzelfällen bei der Entscheidung zwischen Infektionsschutz und Versorgungssicherheit helfen soll. Das Gesetz gilt jedoch nur für das laufende Jahr 2022. Wie praxistauglich ist das alles?“, fragt da Laumann. Das Gesundheitsministerium gehe aktuell von 50.000 bis 100.000 ungeimpften beziehungsweise nicht vollständig geimpften Personen im Gesundheits- und Pflegebereich aus.

Bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar bleiben die neuen Reglungen erst einmal bestehen, danach müsse die Infektionslage neu bewertet werden. Zurzeit sei noch kein Abwärtstrend bei den Infektionszahlen und bei der Hospitalisierungsrate abzusehen. Auch müsse die Belastung in den Kliniken aufgrund der Personalausfälle beobachtet werden. (dpa/mbo)

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