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Vergewaltigung auf Bochumer Friedhof: Angeklagter bekennt sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit schuldig

Vergewaltigung auf Bochumer Friedhof: Angeklagter bekennt sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit schuldig

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Foto: Peter Sieben

Bochum. 

Keine zwei Prozesstage brauchte es, da gestand Sascha B. (30) die abscheuliche Tat auf einem Friedhof im Februar. Dort hatte er eine 33-jährige Frau mit einem Stein niedergeschlagen und vergewaltigt.

Am Montag bekannte sich der Angeklagte als schuldig, berichtet eine Sprecherin des Bochumer Landgerichts. Unter Ausschuss der Öffentlichkeit machte Sascha B. seine Aussage. Dabei packte er wohl auch aus seinem intimen Persönlichkeitsbereich, wie sexuelle Praktiken, aus. Zum Schutz des Angeklagten wurde daher die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Auch das 33-jährige Opfer sagte aus. Sie wurde durch den Richter audiovisuell angehört. Das heißt, sie wurde per Live-Schalte zugeschaltet. Damit soll vermieden werden, dass sie ihrem Peiniger persönlich gegenübertreten muss.

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Angeklagter ist einschlägig vorbestraft – unter anderem wegen Vergewaltigung

Emdes Mandant ist kein unbeschriebenes Blatt. Er ist mehrfach einschlägig vorbestraft – unter anderem wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Seine letzte Verurteilung datiert vom Januar 2010. Damals hat ihn das Landgericht Dortmund zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Seit Mitte 2014 steht der Mann unter Führungsaufsicht.

Der Bochumer nimmt an einem „Kurs“ des Landes Nordrhein-Westfalen teil. Dabei handelt es sich um die „Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein-Westfalen“. Sie soll den Rückfall von Sexualstraftätern eigentlich verhindern. Sascha B.s Sozialprognose sei gut gewesen, so die Bochumer Polizei.

Sascha B. habe eine feste Partnerin gehabt, die von seinen Vorstrafen wusste und er hatte auch einen festen Job. Außerdem nahm er die Therapieangebote der Behörden wahr.

Keine Pressemitteilung zu dem Fall: Kritik an der Bochumer Polizei

Die Bochumer Polizei habe sich „aus Gründen des Opferschutzes“ dazu entschieden, den Fall erst einmal nicht publik zu machen. Viele Beamte waren mit dieser Entscheidung unzufrieden – einige Tage nach der Tat informierte die Behörde dann doch die Öffentlichkeit.

B. war schon einmal wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung verurteilt worden, nahm an einem Programm für rückfallgefährdete Täter teil.

Passiert ist die Tat, wegen der er jetzt angeklagt wurde, am 18. Februar. Furchtbares Detail: Das 33 Jahre alte Opfer wollte Sascha B. anfangs eigentlich helfen.

Opfer sprach B. an, weil er nur ein T-Shirt trug

Die junge Frau war nach einem Discobesuch in der Bochumer Innenstadt unterwegs. Gegen 6.30 Uhr traf sie auf den Angeklagten.

Der war an dem kalten Morgen auffällig dünn bekleidet, trug am Oberkörper nur ein dünnes T-Shirt. Die 33-Jährige fragte B. deshalb, ob er Hilfe brauche.

Die beiden beschlossen, ein Stück gemeinsam zu gehen – und nahmen eine Abkürzung über den Blumenfriedhof an der Harpener Straße.

Dort zog B. der Frau unvermittelt die Kapuze von hinten über den Kopf und würgte sie, so die Anklage.

So brutal ging der Täter vor

Die Frau wehrte sich zunächst, zerriss dem Täter das Shirt. „Doch in Todesangst ging sie schließlich auf die Forderung des Angeklagten ein“, so die Staatsanwaltschaft.

B. soll die 33-Jährige aufgefordert haben, sich auszuziehen und ihn oral zu befriedigen. Als die Frau zögerte, schlug er ihr ins Gesicht. Um ihre Gegenwehr endgültig zu brechen, schlug er ihr schließlich mit einem Stein auf den Kopf.

Als das Handy der jungen Frau klingelte, gelang ihr zwar eine Wischbewegung über das Display – doch der Angeklagte entriss ihr das Telefon. Dann schlug er mehrfach ihren Kopf auf den Boden. Als die Frau einen letzten Fluchtversuch unternahm, rang er sie nieder, schleifte sie an den Haaren über den Boden. (pen/ fr/ mb)