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Bochum: Urteil im Fall Marvin gefallen – diese Ausrede kauften die Richter dem Sexualstraftäter (46) nicht ab

Bochum: Urteil im Fall Marvin gefallen – diese Ausrede kauften die Richter dem Sexualstraftäter (46) nicht ab

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Bochum: Urteil im Missbrauchsprozess um Marvin. Foto: Ralf Rottmann/ Funke Foto Services

Bochum. 

Urteil im Missbrauchsprozess um Marvin am Landgericht Bochum.

Nach langen Verhandlungen haben die Richter am Donnerstag in Bochum ein Urteil gegen einen 46-Jährigen Mann aus Recklinghausen gesprochen.

Bochum: Urteil im Fall Marvin gefallen – 46-Jähriger muss hinter Gitter

Demnach sahen es die Richter in Bochum als erwiesen an, dass der 46-Jährige den jungen Marvin jahrelang festgehalten und ihm in dieser Zeit hunderte Male sexuelle Gewalt angetan hatte.

Der Recklinghäuser wandert dafür für neun Jahre ins Gefängnis. Danach muss der nun verurteilte Sexualstraftäter in Sicherheitsverwahrung.

Hintergründe zum Fall Marvin

Marvin aus Duisburg verschwand im Sommer 2017 als 13-Jähriger aus einer Wohngruppe in Recklinghausen.

In dieser Zeit wurde der Junge verzweifelt gesucht. Über zwei Jahre später, kurz vor Weihnachten 2019, wurde er dann zufällig entdeckt, in der Wohnung des 46-Jährigen in Recklinghausen.

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Der war wegen des Verdachts auf Besitz von kinderpornografischen Bildern ins Visier der Polizei geraten. Bei einer Hausdurchsuchung machten die Ermittler allerdings große Augen. Denn in einem Schrank der Wohnung stießen sie auf den vermissten Marvin.

Unfassbare Vorwürfe des Angeklagten beim Prozess in Bochum

Zuerst hatte der 46-Jährige sexuelle Kontakte zu Marvin noch ausgeschlossen. Im Verlauf des Prozesses in Bochum räumte er diese später ein. Allerdings gab der 46-Jährige Marvin die Schuld dafür. Über seinen Anwalt ließ er vor Gericht ausrichten, dass der Teenager erst die Treffen und dann auch den Einzug bei ihm vorgeschlagen hätte.

Danach hätte Marvin die Kontrolle übernommen. Er hätte sich nicht wehren können. Dieser Darstellung folgten die Richter aus Bochum nun offenbar nicht.

Marvins Anwälte hatten in dem nicht-öffentlichen Prozess eine 15-jährige Strafe für den 46-Jährigen gefordert. Die Staatsanwaltschaft plädiert auf elf Jahre und eine anschließende Sicherheitsverwahrung. (ak)