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Bewegendes Interview: Eltern des ermordeten Jaden wollen ihrem Sohn den letzten großen Wunsch erfüllen

Bewegendes Interview: Eltern des ermordeten Jaden wollen ihrem Sohn den letzten großen Wunsch erfüllen

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Dieses Foto von Jaden hat die Familie freigegeben. Foto: Reinhard Peters

Herne. 

Im März wurde der kleine Jaden ermordet, da war er erst neun Jahre alt. Der Junge war das erste Opfer des Herner Doppelmörders Marcel H.

Jetzt sprechen Jadens Eltern in einem Interview mit RTL über den furchtbaren Tag, an dem sie ihren Sohn verloren haben.

„Mama, der Jaden ist im Keller, da ist alles voller Blut“

Der Stiefvater erzählt, wie er zusammen mit dem älteren Sohn Jadens Leiche fand: „Ich habe dann im Erdgeschoss überall nachgeguckt und bin danach in den Keller. Ich hab dann hinter der Leiter, mehr oder weniger versteckt, einen Schuh gesehen.“

Es fällt ihm sichtlich schwer, das folgende zu erzählen: „Ich habe die Leiter dann an die Seite geschmissen und – ja, was soll ich sagen – hab noch mal alles versucht zumindest, irgendwas zu tun“.

Er habe versucht, Jaden wiederzubeleben – vergeblich. Die Mutter erzählt, wie sie aus dem eigenen Keller ihren größeren Sohn „extrem laut und panisch“ habe schreien hören. „Mama, der Jaden ist im Keller, da ist alles voller Blut“, habe der Sohn dann gerufen.

„Er hieß Jaden, und zu Jaden gehört auch ein Gesicht“

Nach der Tat hatten die Eltern früh ein Foto ihres Sohnes veröffentlicht. Im Interview erklären sie, warum sie sich bewusst dafür entschieden haben: „Wir wollten nicht, dass es nicht nur immer hieß: ‚Das Opfer‘ oder ‚der neunjährige Junge‘. Sondern dass die Leute wissen: Er hieß Jaden, und zu Jaden gehört auch ein Gesicht.“

Die Eltern wollen Jaden seinen letzten großen Wunsch erfüllen, erzählen sie: Sie wollen heiraten. „Es war der letzte Wunsch, den wir noch nicht erfüllt haben, und jetzt arbeiten wir darauf hin“, sagt die Mutter.

Jadens Mörder sitzt in Untersuchungshaft. Polizei und Staatsanwaltschaft nannten Marcel H. „eiskalt“. Sein Prozess dürfte Ende August starten – im September würde die Höchstdauer der Untersuchungshaft von sechs Monaten ablaufen. (pen)

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