Veröffentlicht inBVB

Borussia Dortmund geht es an den Kragen: DFB-Entscheidung ist offiziell

Borussia Dortmund muss eine heftige Strafe des DFB einstecken. Bei dieser Summe müssen die Verantwortlichen mächtig schlucken.

© IMAGO/Sven Simon

Die fünf schmerzhaftesten BVB-Abgänge

Die Bundesliga-Saison hat für Borussia Dortmund ein am Ende doch noch versöhnliches Ende genommen. Dank einer Last-Minute-Aufholjagd spielt der BVB in der kommenden Spielzeit in der Champions League.

Die Mannschaft von Niko Kovac kann der Klub-WM in den USA also ganz entspannt entgegenblicken. Oder etwa doch nicht? Nun erreicht Borussia Dortmund eine echte Schock-Nachricht. Sie wird vor allem den Verantwortlichen des BVB gar nicht gefallen.

Borussia Dortmund: DFB verhängt hohe Geldstrafe

Auch in sportlich teils schwierigen Zeiten konnte sich Schwarz-gelb in dieser Saison immer auf die lautstarke Unterstützung seiner Fans verlassen. Doch das ein oder andere Mal schlugen die Anhänger des BVB auch mal über die Grenze des Erlaubten. So wie etwa in Bochum (15. Februar), als der Dortmunder Gästeblock eine echte Pyroshow auflegte.


Auch interessant: Borussia Dortmund: Talfahrt hört nicht auf! Herber Rückschlag für Moukoko


Diese und weitere Aktionen bleiben nicht ohne Folgen. Denn der DFB hat Borussia Dortmund nun mit einer Geldstrafe in Höhe von 193.300 Euro belegt. Ganze 122.000 Euro gehen dabei alleine auf das Konto des Spiels in Bochum. Dort waren rund 100 Pyro-Gegenstände abgefeuert worden.

DFB lässt Milde walten

Ein weiterer Großteil der Geldstrafe geht außerdem aus dem Spiel bei Holstein Kiel (14. Januar) hervor. Auch dort zündelte die Dortmunder Anhängerschaft Pyrotechnik, die dem BVB letztendlich 66.900 Euro kosten. Die weiteren Strafen stammen aus Vorfällen in den Spielen gegen Stuttgart und in Frankfurt.



Der DFB eröffnet Borussia Dortmund allerdings die Möglichkeit, nicht die vollständigen 193.900 Euro an die Regelhüter zu überweisen. So gebe man dem BVB die Chance, gut 64.400 Euro für „eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen“ zu verwenden.